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Gegen Schnellschüsse im landwirtschaftlichen Bodenrecht

Vor politischen Schnellschüssen im landwirtschaftlichen Bodenrecht hat der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Dr. Willy Boß, gewarnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor politischen Schnellschüssen im landwirtschaftlichen Bodenrecht hat der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Dr. Willy Boß, gewarnt. „Änderungen am gewachsenen und durch zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen bestätigten bodenpolitischen Ordnungsrahmen vertragen keine operative Hektik“, so Boß bei einem Fachgespräch des BLG vergangene Woche in Berlin.


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Die derzeit vor allem in einigen Ländern geführte Diskussion über Anpassungen des Grundstückverkehrsgesetzes bewertet der BLG-Vorsitzende kritisch. Zunächst müsse man sich auf politische Ziele einigen, bevor über die Frage nachgedacht werden könne, wie diese Ziele zu erreichen seien. Boß: „Erst dann stellt sich die Frage, in welcher Art und Weise Rechtsanpassungen notwendig sind.“


Das vom BLG im Frühjahr dieses Jahres vorgelegte Gutachten habe aufgezeigt, im welchem grundgesetzlichen und europarechtlichen Rahmen sich Rechtsanpassungen bewegen könnten. Mit Nachdruck sprach sich Boß gegen Alleingänge einzelner Länder aus. Sollten Rechtsanpassungen für notwendig erachtet werden, „sollten sie im Konzert möglichst aller Bundesländer angegangen werden“, mahnte der BLG-Vorsitzende.


Grundstückverkehrsgesetz wirkt


Keinen Zweifel lässt Boß an der Berechtigung des Grundstückverkehrsgesetzes. So sei die Zahl der Prüfungen und Ausübungen des Vorkaufsrechts durch die Landgesellschaften seit 2007 kontinuierlich angestiegen - für den Vorsitzenden ein eindeutiger Beleg, „die Instrumente des Grundstückverkehrsgesetzes wirken im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes“.


Gleichzeitig sieht Boß Anzeichen für eine Gefährdung der Agrarstruktur, und zwar dann, wenn landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr in der Lage seien, Flächen zu erwerben, die aus ihrem Pachtbestand an den Markt kommen, oder auch Ersatzland zu kaufen. Die Landgesellschaften verzeichnen dem Verbandsvorsitzenden zufolge eine zunehmende Zahl von Fällen, in denen sie das Vorkaufsrecht ausüben könnten, aber kein Nacherwerber zum Kauf bereit sei. Dies sei eine Folge der Preisentwicklung und teilweise des Angebotsumfangs. (AgE)

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