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Gegner der Hofabgabeklausel sehen sich durch Gutachten bestätigt

Der „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel“ – der seit längerem gegen die Regelung klagt -hat das Gutachten des Thünen-Instituts zur HAK begrüßt. Wie Heinrich Eickmeyer und Dietrich Hugenberg aus Leopoldshöhe mitteilen, bestätige Dr. Peter Mehl in seiner Studie im Wesentlichen Auffassungen der Gegner der Hofabgabeklausel.

Lesezeit: 2 Minuten

Der „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel“ – der seit längerem gegen die Regelung klagt – hat das Gutachten des Thünen-Instituts zur HAK begrüßt. Wie Heinrich Eickmeyer und Dietrich Hugenberg aus Leopoldshöhe mitteilen, bestätige Dr. Peter Mehl in seiner Studie im Wesentlichen Auffassungen der Gegner der Hofabgabeklausel.

 

„Das Gutachten stellt erstmals fest, dass die Hofabgabeklausel nicht nur einigen Landwirten durch zusätzliche Flächen Vorteile bringt, sondern vor allen Dingen vielen kleinen und mittleren Betrieben erhebliche Nachteile bei der sozialen Absicherung bringt“, so die Landwirte in einer Mitteilung. Der Wissenschaftler vom Thünen-Institut halte die jetzige  Regelung für zu rigide und fordere ein Umdenken. „Sein Vorschlag lautet: Abschaffung der Hofabgabeklausel, so dass jeder Landwirt mit der Altersgrenze seine Teilrente erhält, allerdings muss er mit einem Rentenabschlag rechnen, wenn er seinen Betrieb weiter bewirtschaftet.“

 

Eickmeyer und Hugenberg halten den Vorschlag für überlegenswert, knüpfen allerdings daran Forderungen:

  1. Jede Bäuerin hat bei Rentenbeginn Anspruch auf ihre volle Rente,
  2. Betriebsleiter, die Wald bewirtschaften, können diesen nicht verpachten und sind deshalb vom Rentenabschlag auszunehmen.



  3. Betriebsleiter mit Steillagenweinbauflächen sind ebenfalls vom Rentenabschlag auszunehmen, da diese nicht zu verpachten sind.
„Diese Vorschläge haben wir bereits zur Neuordnung der LSV gemacht, allerdings war der Bauernverband offensichtlich dagegen“, bedauern die Landwirte. Wie das Beispiel Österreich zeige, kommen die Flächen der auslaufenden Betriebe ohne Hofabgabeklausel etwas später auf den Markt, damit können die Zukunftsbetriebe aber leben. Zudem würden viele Experten bestätigen, dass es eine hohe Anzahl von Scheinpachtverträgen gibt, mit der die Hofabgabeklausel umgangen wird.

 

„Die Vermutung, dass ohne Klausel eine bestimmte Anzahl Betriebsleiter weiter wirtschaften wird, teilen wir, allerdings sagt das Gutachten, dass bereits heute mindestens 6000 Landwirte weiter wirtschaften und damit auf die Teilrente verzichten“, so die Kläger. Sie schätzen, dass sich diese Zahl nach Abschaffung der Hofabgabeklausel eher nach unten bewegen wird. Als bedauerlich werten beide allerdings, dass die befragten Experten ausnahmslos zum Bauernverband gehören.

 

Der Arbeitskreis lädt in diesem Zusammenhang alle Interssierten am 8. April um 14 Uhr zur Jahresversammlung nach Herford ein, wo Dr. Mehl sein Gutachten vorstellen wird. (ad)


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