Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Gleitender Übergang beim Mindestlohn für Saisonarbeitnehmer beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Tarifautonomiestärkungsgesetz beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, auch für die Landwirtschaft und insbesondere die in der Landwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitnehmer gangbare Wege aufzuzeigen, teilt das Bundesagrarministerium mit.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Tarifautonomiestärkungsgesetz beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, auch für die Landwirtschaft und insbesondere die in der Landwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitnehmer gangbare Wege aufzuzeigen, teilt das Bundesagrarministerium mit.

 

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt würdigte die erreichte Lösung: „Wir haben einen Kompromiss im Gesetzentwurf gefunden, der im Interesse der Landwirtschaft und der Saisonarbeiter ist. Ich bin sehr froh, dass die besonderen Anpassungsprobleme für die landwirtschaftlichen Betriebe von allen Beteiligten gesehen wurden und jetzt berücksichtigt worden sind.“ Man werde die Tarifvertragsparteien dabei unterstützen, die Voraussetzungen für eine gleitende Anpassung an den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde bis zum 1. Januar 2017 zu schaffen.

 

Schmidt hob hervor, dass Wettbewerbsverzerrungen und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen ins Ausland in der Landwirtschaft nur durch den vereinbarten gleitenden Übergang bei der Einführung des Mindestlohns zu vermeiden seien. „Mit einer solchen Branchenlösung kann auch die Landwirtschaft, die durch Saisonarbeit besonders geprägt wird, mit Beginn des Jahres 2017 am allgemeinen Mindestlohn teilnehmen.“

 

Jetzt liege es an den Tarifvertragsparteien, zügig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die eröffneten Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs auch zu nutzen. „Hierbei sichere ich den Tarifvertragsparteien gerne meine Unterstützung zu“, so Schmidt heute in Berlin.

 

Geklärt wurden auch die offenen Fragen bei der Entlohnung. Die Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen bleibe auch nach Einführung des Mindestlohns zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird. „Dies ist ein wichtiges Signal für unsere Landwirte mit Sonderkulturbetrieben und für den Erhalt der Produktion in Deutschland“, so Schmidts Fazit der Auswirkungen des heute beschlossenen Gesetzes.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.