Die EU-Landwirte werden die derzeit diskutierten neuen Ökologisierungsauflagen - wie auch immer sie am Ende ausfallen - eventuell erst ab 2015 einhalten müssen. In der Europäischen Kommission stellt man sich mittlerweile darauf ein, 2014 zu einem Übergangsjahr zu machen, in dem die bisherigen Regeln weitergeführt werden. Das bestätigte nach Angaben des britischen Bauernverbandes (NFU) Gwilym Jones aus dem Kabinett von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos vergangene Woche auf einer Konferenz in London.
Der NFU begrüßte diese Äußerung. Dadurch erhielten Landwirte und Zahlungsagenturen mehr Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Ciolos Sprecher wollte auf Anfrage nicht zugeben, dass die Verschiebung um ein Jahr bereits beschlossene Sache sei. Das Ziel bleibe weiter, bis Januar 2014 alles unter Dach und Fach zu haben. Gleichzeitig räumte er ein, der Zeitplan sei sehr knapp und man sei zu einer Verschiebung, falls notwendig, bereit.
Träten die neuen Durchführungsbestimmungen für die Direktzahlungen nicht spätestens im Februar 2014 in Kraft, könnten sie nicht mehr rechtzeitig auf die Auszahlung der Beihilfen Ende 2014 angewandt werden. Bei der ländlichen Entwicklung bleibe man jedoch zuversichtlich, dass die neuen Programme mehr oder weniger pünktlich angenommen würden, so der Sprecher. Alles hängt davon ab, wie schnell sich die EU-Staats- und Regierungschefs Anfang 2013 auf einen Haushaltsrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 einigen können. Erst wenn klar ist, wie viel Geld überhaupt zur Verfügung steht, kann die Agrarreform in die heiße Phase der Verhandlungen übergehen. (AgE)
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