Eine stärkere Reglementierung der Tätigkeit von Tierärzten in Grenzgebieten verlangt der Agrarausschuss des Bundesrates. Nach der Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sollen im benachbarten Ausland ansässige und grenzüberschreitend tätige Tierärzte am Ort ihrer Niederlassung zugelassene Arzneimittel nur noch in kleinen Mengen und in Originalverpackung mit sich führen dürfen.
Voraussetzung soll allerdings sein, dass hierzulande Arzneimittel gleicher Zusammensetzung und für gleiche Anwendungsgebiete zugelassen sind. Gleichzeitig soll der Tierarzt diese Mittel nur selbst anwenden dürfen. Und er soll den Landwirt auf die jeweils geltende Wartezeit hinweisen müssen.
Darüber hinaus plädiert der Ausschuss dafür, die bestehende Ausnahmeregelung für die Informationsweitergabe über den Einsatz von Geflügelarzneimittel entsprechend der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-AMV) zu streichen. Möglicherweise wird dieser Punkt jedoch in dem anstehenden Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes geregelt.
Diese Novelle zielt in erster Linie auf eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ab. Eine Kabinettsbefassung war ursprünglich noch für diesen Monat geplant. (AgE)