Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Grünes Licht für die Änderung der Flächenerwerbsverordnung

Die Hängepartie um die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Flächenerwerbsverordnung neigt sich offenbar dem Ende zu. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfahl vergangene Woche einvernehmlich Zustimmung zu der Vorlage. Bislang hatte sich Mecklenburg-Vorpommern quergestellt und ein Votum verhindert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Hängepartie um die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Flächenerwerbsverordnung neigt sich offenbar dem Ende zu. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfahl vergangene Woche einvernehmlich Zustimmung zu der Vorlage. Bislang hatte sich Mecklenburg-Vorpommern quergestellt und ein Votum verhindert.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Den Anlass dafür gaben dem Vernehmen nach die Verhandlungen des Landes mit dem Bundesfinanzministerium über den Erwerb ehemals volkseigener Seen. Die Neuregelung der Flächenerwerbsverordnung zielt auf den begünstigten Verkauf von Waldflächen an Alteigentümer. Die Regierung will den bestehenden Vorrang von Alteigentümern stärken, die gemäß ihrem Ausgleichsleistungsbescheid Waldflächen erwerben können.


Bislang gilt der Vorrang laut Rechtsprechung nur dann, wenn die Höhe der Ausgleichsleistung den begünstigten Kaufpreis für eine ausgewiesene Waldfläche vollständig abdeckt. Dies hatte zur Folge, dass die geltend gemachten Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz oftmals nicht erfüllt werden konnten. Künftig sollen die Ausgleichsberechtigten ihre Ansprüche mit dem ebenfalls Alteigentümern eingeräumten Kaufanspruch für bis zu 1 000 ha Wald zum begünstigten Preis kombinieren können. Auf diese Weise werde eine größtmögliche Zahl der gesetzlichen Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz befriedigt und eine größere Ausgewogenheit beim Walderwerb innerhalb der Gruppe der Alteigentümer erreicht, so die Begründung.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.