Die Hängepartie um die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Flächenerwerbsverordnung neigt sich offenbar dem Ende zu. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfahl vergangene Woche einvernehmlich Zustimmung zu der Vorlage. Bislang hatte sich Mecklenburg-Vorpommern quergestellt und ein Votum verhindert.
Den Anlass dafür gaben dem Vernehmen nach die Verhandlungen des Landes mit dem Bundesfinanzministerium über den Erwerb ehemals volkseigener Seen. Die Neuregelung der Flächenerwerbsverordnung zielt auf den begünstigten Verkauf von Waldflächen an Alteigentümer. Die Regierung will den bestehenden Vorrang von Alteigentümern stärken, die gemäß ihrem Ausgleichsleistungsbescheid Waldflächen erwerben können.
Bislang gilt der Vorrang laut Rechtsprechung nur dann, wenn die Höhe der Ausgleichsleistung den begünstigten Kaufpreis für eine ausgewiesene Waldfläche vollständig abdeckt. Dies hatte zur Folge, dass die geltend gemachten Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz oftmals nicht erfüllt werden konnten. Künftig sollen die Ausgleichsberechtigten ihre Ansprüche mit dem ebenfalls Alteigentümern eingeräumten Kaufanspruch für bis zu 1 000 ha Wald zum begünstigten Preis kombinieren können. Auf diese Weise werde eine größtmögliche Zahl der gesetzlichen Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz befriedigt und eine größere Ausgewogenheit beim Walderwerb innerhalb der Gruppe der Alteigentümer erreicht, so die Begründung.