Die Europäische Union will Verbraucher noch besser vor nicht zum Verzehr geeigneten Pferdefleisch schützen. Insbesondere soll verhindert werden, dass Pferde irrtümlich oder in betrügerischer Absicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden - beispielsweise Tiere, die mit Phenylbutazon oder anderen Arzneimitteln behandelt wurden, deren Rückstände nicht in die Nahrungskette gelangen sollen.
Wie die Kommission am vergangenen Freitag mitteilte, unterstützen die EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag, die Vorschriften zur Identifizierung von Pferden zu überarbeiten. „Wie angekündigt, ziehen wir damit eine weitere Lehre aus den Pferdefleischskandal im vergangenen Jahr. Mit den Vorschriften, die von den Mitgliedstaaten unterstützt werden, wird das bereits vorhandene System der Pferdepässe verbessert“, erklärte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg. Durch eine engere Zusammenarbeit könne noch verlässlicher verhindert werden, dass nicht für den menschlichen Verzehr bestimmtes Pferdefleisch auf den Tellern der Verbraucher lande.
Laut Kommission gibt es nahezu 7 Millionen Pferde in Europa. Nach den neuen Vorschriften müsse für Fohlen vor dem Ende ihres ersten Lebensjahres ein Pass mit einer einmaligen Kennnummer ausgestellt werden. Der Pass diene auch als Krankenakte und werde das Pferd lebenslang begleiten.
Alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde müssten mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Mit technischen Sicherheitsmerkmalen solle außerdem die Fälschungssicherheit der Pässe erhöht werden. Alle Mitgliedstaaten müssten ferner bis spätestens 1. Juli 2016 eine zentrale Datenbank einrichten, sofern noch nicht vorhanden, so die Kommission. Die betreffende Verordnung soll ab dem 1. Januar 2016 gelten.