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H5N8-Sperrbezirk bleibt bis Dezember bestehen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Ausbruch und der amtlichen Feststellung von H5N8 rund 1.100 Proben genommen, die alle, bis auf die aus dem Seuchenbetrieb negativ ausfielen. Agrarminister Till Backhaus wertet es daher als gutes Zeichen, dass sich die Seuche anscheinend nicht weiter ausgebreitet hat.

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Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Ausbruch und der amtlichen Feststellung von H5N8 rund 1.100 Proben genommen, die alle, bis auf die aus dem Seuchenbetrieb negativ ausfielen. Agrarminister Till Backhaus wertet es daher als gutes Zeichen, dass sich die Seuche anscheinend nicht weiter ausgebreitet hat.


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Die Ursachensuche läuft unterdessen federführend durch das Landeskrisenzentrum und den Landkreis weiter. So werden Personenkontakte, Transportwege oder Futtermittel untersucht. Auch steht das Landeskrisenzentrum im engen Kontakt zu den benachbarten Bundesländern, um die Wege der Transportfirmen oder des Bestandtierarztes nachzuverfolgen und mögliche Ansteckungswege zu finden. „Das Problem ist auch, dass wir in einer globalsierten und immer dichter werdenden Welt leben. Es kann durchaus sein, dass wir die Ursache nicht herausbekommen. Dies ist weltweit gesehen keine Seltenheit. Dennoch werden wir weiter an der Ursachenforschung arbeiten und hoffen, dass dies nur ein singuläres Ereignis ist und bleibt“, sagte Dr. Backhaus in Schwerin.


Am Montag wurden die Grobreinigung und die Desinfektion des Betriebes amtlich abgenommen. Das heißt, dass der Sperrbezirk (3 km) frühestens am 1. Dezember aufgehoben und dann in einen Beobachtungsbezirk (10 km) umgewandelt wird. Dieser wird dann nochmals für 30 Tage bestehen. Der jetzige Beobachtungsbezirk kann frühestens am 10.12. aufgehoben werden. Das gilt ebenso für das Risikogebiet (50 km) und heißt: das Aufstallungsgebot bleibt bis dahin bestehen.


Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass keine neuen H5N8-Fälle bekannt werden. Außerdem gilt es abzuwarten, ob die EU-Kommission das Gebiet für den europäischen Warenverkehr wieder frei gibt. Sie hat eine Sperrung bis zum 22.12. verfügt.


Aufgrund der aktuellen Diskussion rund um die Geflügelpest weist Backhaus darauf hin, dass die Haltungsart und die Größe eines Betriebes für einen möglichen Ausbruch nicht maßgeblich sind. „Dem Virus ist die Größe des Betriebes schlichtweg egal. Was helfen kann, ist die Einhaltung der Bestandshygiene, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Doch einhundert Prozent Sicherheit wird es leider nie geben“, mahnte der Minister.

 

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