Auf einem Geflügelbetrieb in Gerlingen haben Aktivisten der Tierrechtsorganisation PETA vor einiger Zeit Aufnahmen von 60 toten Hühnern in den Ställen gemacht. Dazu waren sie laut der Stuttgarter Zeitung mehrere Male nachts vor Ort. Landwirt Dieter Müller hält rund 4.000 Legehennen.
Im SWR erklärte der Tierhalter daraufhin, die Tierschützer hätten die Kadaver mitgebracht und in seinen Ställen gefilmt. Das Gesetz schreibe ihm doch vor, mehrmals am Tag die Ställe zu kontrollieren und tote Tiere zu beseitigen. Daher könne es gar nicht sein, dass dort tote Hühner lagen. Das Kreisveterinäramt hat dennoch jetzt angekündet, Müllers Hof künftig in engeren Abständen zu kontrollieren.
Die Tierrechtler von PETA wollen unterdessen die Behauptung nicht akzeptieren und stellten dem Landwirt per Post eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu. Bis zum 8. Dezember hätte Müller durch seine Unterschrift bekunden müssen, dass er solche Äußerungen künftig unterlasse. Gegenüber der Zeitung sagte Müller aber, bis Montagmorgen noch keine Post von PETA bekommen zu haben. Er wolle dazu auch nichts mehr öffentlich sagen. Komme Müller den Forderungen nicht nach, werde sich Peta ohne weitere Korrespondenz wegen des Vorwurfs übler Nachrede an das zuständige Gericht wenden, kündigte hingegen Edmund Haferbeck von PETA an.
Beamte empfehlen, Redakteur anzuzeigen
Für die Behörden ist der Fall übrigens auch pikant: Gegenüber dem Gerlinger Anzeiger hatte Müller offenbar gesagt, das Veterinäramt habe ihm geraten, den Redakteur Frank Buchmeier der Stuttgarter Zeitung anzuzeigen, der bei der PETA-Aktion dabei war. Diese Aussage wiederum hat nun das Landratsamt aus Sorge um seine Überparteilichkeit auf den Plan gerufen. Es fordert vom Gerlinger Anzeiger eine Berichtigung. „Der Fachbereich Veterinärangelegenheiten erhält immer wieder Beschwerden von Tierhaltern, die uns eine Verletzung des Hausrechts anzeigen wollen“, sagt Andreas Fritz, der Sprecher des Landkreises.
Der Fachbereich weise die Tierhalter regelmäßig darauf hin, dass dafür die Polizeidienststellen zuständig seien. So sei das auch in diesem Fall gewesen. „Der Hinweis auf die Zuständigkeit der Polizeidienststelle sei eine sachliche Feststellung, aber keine Aufforderung zu einem bestimmten Handeln“, zitiert die Stuttgarter Zeitung Andreas Fritz.