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Haushaltsauschuss im EU-Parlament plant Hilfspaket ein

Der Haushaltsausschuss des Europaparlaments hat in seinem Entwurf für das EU-Budget 2016 das 500-Millionen-Euro-Paket zur Unterstützung der Landwirtschaft eingeplant. Die Europapolitiker verabschiedeten vergangene Woche ihre Änderungswünsche an der Anfang September veröffentlichten Positionierung des Rats.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Haushaltsausschuss des Europaparlaments hat in seinem Entwurf für das EU-Budget 2016 das 500-Millionen-Euro-Paket zur Unterstützung der Landwirtschaft eingeplant. Die Europapolitiker verabschiedeten vergangene Woche ihre Änderungswünsche an der Anfang September veröffentlichten Positionierung des Rats.


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„Wir werden sehen, ob der Rat da mitgeht“, erklärte der zuständige Berichterstatter José Manuel Fernandes von den portugiesischen Christdemokraten im Anschluss. Wie aus Parlamentskreisen auf Anfrage präzisiert wurde, wird die Verbuchung des von der Europäischen Kommission angekündigten Hilfspakets vorweggenommen. Das Maßnahmenbündel der Brüsseler Behörde ist bekanntlich nicht allein auf den Milchbereich beschränkt, sondern soll insbesondere auch Schweineerzeugern und dürregeschädigten Betrieben zugutekommen.


Davon abgesehen machten die Abgeordneten wie üblich nicht nur alle Kürzungen, die von den Mitgliedstaaten am ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vorgenommen wurden, rückgängig. Der Rat hatte unter anderem Verpflichtungsermächtigungen über 564 Mio Euro gestrichen, darunter knapp 200 Mio Euro im Agrarhaushalt. Vielmehr erhöhten die Parlamentarier den Haushaltsentwurf bezogen auf die Verpflichtungen um 3,6 Mrd Euro auf insgesamt 157,4 Mrd Euro an, bezogen auf die Zahlungen um 3 Mrd Euro auf 143,5 Mrd Euro.


Die Ausschussposition muss noch vom Plenum bestätigt werden, was voraussichtlich am 28. Oktober der Fall sein wird. Danach starten die dreiwöchigen Schlussverhandlungen mit dem Rat über den EU-Haushalt 2016. Finden die Institutionen in diesem engen Zeitfenster keinen Kompromiss, gelten die Gespräche als gescheitert. Die Kommission müsste dann umgehend einen nachgebesserten Grundvorschlag präsentieren. Dazu kam es in den vergangenen Jahren bereits mehrmals. Bislang konnten sich Rat und Parlament im Anschluss immer gerade noch rechtzeitig vor der Weihnachtspause einigen und damit die Planungssicherheit für die Zahlungen des Folgejahres gewährleisten.


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