In Brüssel beraten die EU-Agrarminister derzeit über die delegierten Rechtsakte zur Agrarreform. Anfang März sollen dann die europäischen Umsetzungsbestimmungen vorliegen. „Jetzt müssen die EU-Agrarminister dafür sorgen, dass die Kommission eine wirklich praxistaugliche Umsetzung auf den Weg bringt“, sagt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. „Die Ergebnisse der Verhandlungen im vergangenen Juni dürfen keinesfalls unterlaufen werden!“
Bei ökologischen Vorrangflächen müsse daher wie vereinbart eine integrierte, landwirtschaftliche Nutzung möglich bleiben. „Das ist aber nur dann möglich, wenn beim Anbau von Zwischenfrüchten oder Leguminosen auch eine ausreichende Nährstoffversorgung gesichert ist und Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge geschützt werden können“, so Heidl. Zusätzliche nationale Einschränkungen – wie eine vorgezogene Einsaatfrist für Zwischenfrüchte bis 1. Oktober – dürfe es nicht geben: „Da die Vegetationsperioden in Deutschland und auch innerhalb Bayerns unterschiedlich sind, muss der Anbau von Misch- und Reinkulturen in flexibler und offener Weise zugelassen sein.“ Auch bei Pufferstreifen und Feldrändern sei mehr Flexibilität erforderlich, damit z. B. Blühstreifen angelegt werden können. Für Wanderschäfer braucht es eine vernünftige Regelung, die es ihnen erlaubt ihre Tiere auch auf Vorrangflächen weiden zu lassen.
Eiweißpflanzen jetzt doch nicht mehr voll anrechenbar?
Viele solche Detailfragen schienen eigentlich schon geklärt. Am Ende der Verhandlungen zur Agrarreform war beispielsweise die vollständige Anrechnung für den Anbau von Eiweißpflanzen im Gespräch. Nun will die EU-Kommission hier Einschränkungen durchsetzen. „Das ist völlig unangemessen“, kritisiert Heidl. „Insbesondere bei stickstoffbindenden Pflanzen und bienenfreundlichen Blühflächen muss ein Faktor von mehr als 1,0 besondere Anreize schaffen.“ Auch bei Hecken oder Feldgehölzen müssten die Gewichtungsfaktoren mindestens verdoppelt werden, um der ökologischen Bedeutung solcher Landschaftselemente für die Kulturlandschaft gerecht zu werden. Der bayerische Bauernpräsident fordert die Agrarminister deshalb nochmal auf, eine praxistaugliche Umsetzung sicherzustellen.
Korrekturbedarf sieht Heidl schließlich bei der Definition und der Umsetzung des „aktiven Landwirts“. „Ich fürchte, dass hier gerade auf Nebenerwerbsbetriebe und Betriebe mit Einkommenskombinationen ein Bürokratiemonster losgelassen werden soll. Es drohen nicht nur unnötig komplizierte Nachweisverfahren, sondern in manchen Fällen könnten die Direktzahlungen auch komplett verloren gehen“, sagt Heidl. „Gerade für jene Betriebe, die gezielt unternehmerisches Potenzial nutzen und sich mehrere Standbeine schaffen, wäre das ein völlig falsches Signal!“ Bei der Entscheidung darüber, wer künftig Gelder aus dem EU-Agrartopf erhält, müsse deshalb die aktive Landbewirtschaftung maßgeblich sein. Sie kann einfach und unbürokratisch über die jährlichen, flächenbezogenen Anträge jedes aktiven Landwirts überprüft werden.