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Höhenlandwirtschaft über Mittel der Zweiten Säule fördern

Der Amtschef des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums, Wolfgang Reimer, hat sich für eine gute Ausstattung der Zweiten Säule im Rahmen der EU-Agrarreform ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Amtschef des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums, Wolfgang Reimer, hat sich für eine gute Ausstattung der Zweiten Säule im Rahmen der EU-Agrarreform ausgesprochen. Über die landespolitischen Gestaltungsmöglichkeiten wolle Baden-Württemberg den Strukturen in den Höhengebieten des Schwarzwalds und der Schwäbischen Alb entgegenkommen, sagte Reimer am vergangenen Samstag auf einer Tagung in Hinterzarten.


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Die Stuttgarter Landesregierung begrüße grundsätzlich das im vergangenen Herbst von der EU-Kommission vorgelegte Reformpaket. Ein Betrag von ungefähr 300 Euro/ha aus der Ersten Säule stimme optimistisch. Vor allem die stärkere Bindung der Direktzahlungen an konkrete Umweltleistungen sei wichtig, um die Zahlungen für die Zukunft zu legitimieren.


Aufgrund der kleineren Strukturen sieht der Ministerialdirektor in den Erleichterungen für kleine Betriebe bei den Cross-Compliance-Kontrollen eine echte Vereinfachung. Viele Betriebe im Höhengebiet des Schwarzwalds könnten davon profitieren.


Für den Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) sind die Ausgleichszulage und die Agrarumweltprogramme Herzstücke der Höhengebietspolitik in Baden-Württemberg. Gezielte Investitionshilfen und eine qualifizierte fachliche Beratung seien weitere Voraussetzungen dafür, dass landwirtschaftliche Betriebe in Mittelgebirgslagen auch in Zukunft überlebensfähig blieben, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH), BLHV-Vizepräsident Karl Rombach. Erhebliche Sorgen bereitet dem landwirtschaftlichen Berufstand laut Rombach allerdings die von Brüssel geplante Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete. Betriebe in Steillagen könnten aus der Förderkulisse ausgegrenzt werden, wenn die neuen biophysikalischen Kriterien auf politischer Gemeinde- statt Gemarkungsebene angewandt würden. (AgE)

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