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Hofabgabeklausel bleibt wie sie ist

Die Bundesregierung hält erwartungsgemäß an der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) fest. Bei Abgabe des Betriebes unter Ehegatten soll es aber künftig keine Altersgrenze mehr geben. Auf diese Weise soll künftig auch die Hofabgabe an Ehegatten möglich sein, die mehr als zehn Jahre jünger sind als der abgebende Gatte.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hält erwartungsgemäß an der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) fest. Bei Abgabe des Betriebes unter Ehegatten soll es aber künftig keine Altersgrenze mehr geben. Auf diese Weise soll künftig auch die Hofabgabe an Ehegatten möglich sein, die mehr als zehn Jahre jünger sind als der abgebende Gatte.


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Daneben sollen abgebende Landwirte auf zurückbehaltenen Flächen gewerbliche Tierhaltung betreiben dürfen, ohne den Rentenanspruch zu verlieren. Bislang ist dies nur auf neu gekauften oder gepachteten Flächen zulässig.


Schließlich soll die Abgabe von Gesellschaftern erleichtert werden. Bislang gilt nur in Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein Ausscheiden aus der Unternehmensführung als Hofabgabe. Diese Sonderregelung soll nunmehr auf alle Gesellschaftsformen ausgedehnt werden.



Der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Edmund Geisen, sieht sich in den vorgesehenen Erleichterungen bei der Hofabgabe bestätigt. Seiner Einschätzung nach hätte eine Abschaffung der Hofabgabeklausel zwangsläufig das Ende der eigenständigen Alterssicherung der Landwirte bedeutet, mit entsprechenden deutlichen Beitragserhöhungen.

 

Mit Erleichterung reagierte auch DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Seinen Angaben zufolge spricht sich eine deutliche Mehrheit im Berufsstand gegen die Abschaffung der Hofabgabeklausel aus, „bei allem Verständnis für die Anliegen einzelner Betroffener“. (AgE)


 

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