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Hogan kündigt weitere Vereinfachungen an

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat weitere Schritte zum Bürokratieabbau im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angekündigt. So will er das Sanktionssystem für Regelverstöße bei Direktbeihilfeanträgen unter anderem dahingehend vereinfachen, dass die Berechnung von Strafzahlungen pauschalisiert wird.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat weitere Schritte zum Bürokratieabbau im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angekündigt. Wie der Ire dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments mitteilte, will er das Sanktionssystem für Regelverstöße bei Direktbeihilfeanträgen unter anderem dahingehend vereinfachen, dass die Berechnung von Strafzahlungen pauschalisiert wird.


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Im Bereich fehlerhafter Flächenangaben soll anstelle der Aufrechnung von Verstößen über unterschiedliche Kategorien hinweg ab 2016 ein einheitlicher Faktor von 1,5 bezüglich der zu viel angegebenen Fläche angewandt werden. Geringfügige Verstöße von bis zu 2 ha beziehungsweise 3 % der beantragten Fläche bleiben laut Hogan von Sanktionen weiterhin ausgenommen.


Daneben stellte der Agrarkommissar ein „Gelbe-Karte-System“ vor, mit dem für um bis zu 10 % überzogene Flächenangaben bei erstmaligem Verstoß nur die Hälfte der üblichen Strafe fällig wird. Hogan rechnete an einem Beispiel vor, dass ein kleiner 10-ha-Betrieb, der irrtümlich einen Hektar zu viel angibt, bei einer Kombination der beiden erwähnten Maßnahmen eine wesentlich geringere Strafe zu erwarten habe als unter dem bisherigen System: Statt der Förderung für lediglich 8 ha erhalte er dann das Geld für immerhin 9,25 ha.


Ein Sprecher der Kommission stellte auf Anfrage fest, dass dieses „Gelbe-Karte-System“ neu und nicht deckungsgleich sei mit dem im Zuge der jüngsten EU-Agrarreform eingeführten „Frühwarnsystem“, das die bis Ende 2014 angewandte Bagatellregelung bei Cross-Compliance-Verstößen ersetzt.


Klare Botschaft


Ferner warb Hogan erneut für einen Schnellcheck der Anträge für Betriebsprämien, mit dem Behörden Landwirte auf Fehler hinweisen sollen. Danach können künftig bis zu 35 Tage nach dem finalen Abgabedatum noch Änderungen vorgenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden.


Hogan verspricht sich durch sein Maßnahmenbündel, das jetzt mit den Mitgliedstaaten beraten wird, einen unmittelbar positiven Effekt für die landwirtschaftlichen Betriebe. „Wir senden die klare Botschaft, dass uns nicht daran gelegen ist, Landwirte aufs Glatteis zu führen, sondern sicherzustellen, dass öffentliche Gelder gut angelegt werden“, sagte der Kommissar.


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