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Holzenkamp: TTIP nutzt der Agrarwirtschaft

„Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird der Land- und Ernährungswirtschaft nutzen.“ Davon ist der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, überzeugt.

Lesezeit: 3 Minuten

„Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird der Land- und Ernährungswirtschaft nutzen.“ Davon ist der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, überzeugt.


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Der Unionspolitiker warb am vergangenen Wochenende bei der traditionellen Landwirtschaftstagung der Evangelischen Akademie in Loccum dafür, die Diskussionen über TTIP zu versachlichen und die Vor- und Nachteile nüchtern abzuwägen.


Ähnlich argumentierte auch Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. „Die Europäische Union hat bei den Verhandlungen klare rote Linien, die nicht überschritten werden. Wir lassen nichts in die EU, das wir hier nicht haben wollen“, versicherte der SPD-Politiker. Das gelte zum Beispiel für nicht zugelassene Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen, für Fleisch von Tieren, die mit Hormonen und Wachstumsförderern behandelt worden sind oder für die sog. Chlorhühnchen. Zugleich betonte Lange aber auch, dass nicht alle Verbraucherstandards in den USA schlechter seien als unsere. „Manches ist auch besser. Da sollten wir ganz genau hingucken.“


Diesen Optimismus wollten die Vertreter der Grünen in Loccum nicht teilen. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer zeigte sich besorgt, dass sowohl die EU-Standards als auch die europäischen Bauern zu den Verlierern von TTIP gehören werden. „Unter dem Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit wird es zu einem Wettlauf der Standards nach unten kommen. Verlierer sind dann auch unsere Landwirte, die einfach keine Chance gegen die großen, gut strukturierten US-Farmen haben“, ist Meyer überzeugt.


Die zusätzlichen Exportmöglichkeiten würden ohnehin überschätzt. Potenzial gebe es für die Landwirtschaft allenfalls im ganz oberen Qualitäts- und Preismanagement. Deshalb zähle das IFO-Institut in München die Agrarwirtschaft auch zu den Verlierern von TTIP.


Grüne gegen TTIP


Für Bernd Voß, Abgeordneter der Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag und auch im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in Schleswig-Holstein, ist TTIP sogar „ein schleichender Staatsstreich durch die Hintertür“.


Voß bemängelte vor allem die sogenannten Investorenschutzabkommen. Diese Abkommen räumen ausländischen Unternehmen das Recht ein, gegen die Staaten zu klagen, in denen sie investiert haben, wenn ihnen durch kurzfristig geänderte Gesetze und Verordnungen Gewinne verloren gehen. Diese Schiedsverfahren finden außerhalb der normalen staatlichen Gerichtsbarkeit statt und sind nicht anfechtbar.


„Ich glaube, dass wir solche Verfahren zwischen Staaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen nicht unbedingt brauchen“, glaubt Holzenkamp. Entweder man lasse diese Investoren-Schutzverfahren aus dem Abkommen ganz raus oder modernisiere die Verfahren so, dass sie zum Vorbild für künftige Abkommen werden, skizzierte Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll vom Institut für Völker- und Europarecht der Universität Göttingen mögliche Strategien.


Bund will sensible Produkte schützen


„Die Agrar- und Ernährungsgüter machen deutlich weniger als 10 % des gesamten Außenhandels der EU mit den USA aus“, erläuterte Prof. Dr. Martin Banse vom Thünen-Institut die Fakten. Für Europa gehe es vor allem um den besseren Marktzugang für Industrieprodukte und Dienstleistungen. Die Amerikaner hätten dagegen in erster Linie den Agrarbereich im Blick, betonte der Wissenschaftler.


Vor diesem Hintergrund ist der Bundesregierung der Schutz einiger weniger sensibler Produkte besonders wichtig. „Dazu gehören Rind- und Geflügelfleisch, einige Milchprodukte und Zucker“, zählte Friedrich Wacker vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Bereiche auf. Diese will der Bund weiter über „niedrige Zölle im einstelligen Bereich“ absichern. Darüber hinaus gehe es um den Schutz von EU-Produkten mit geografischen Ursprungsbezeichnungen wie z.B. Nürnberger Würstchen. Hier stünden vor allem die Produkte im Fokus, für die es Exportchancen in die USA gebe, erläuterte der Ministerialbeamte die Strategie Berlins.

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