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Ineffiziente Großbetriebe zur bäuerlichen Landwirtschaft zurückführen

Der Deutsche Bauernbund aus Quedlinburg hat gestern seinen neuen Agrarbericht vorgestellt, der speziell auf die neuen Bundesländer ausgerichtet ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernbund aus Quedlinburg hat gestern seinen neuen Agrarbericht für die ostdeutschen Länder vorgestellt. Demnach würden die Daten der Landwirtschaftszählung, der Buchführungsergebnisse sowie des Branchenvergleichs der Land-DATA belegen, dass die Parameter bei der wirtschaftlichen, agrarsozialen und steuerlichen Betrachtung eindeutig zugunsten der bäuerlichen Betriebe ausfallen.

 

Es seien die Haupterwerbsbetriebe in Form von Einzelunternehmen und GbR, die im Vergleich zu den juristischen Personen ca.1,5 Arbeitskräfte mehr auf 100 ha beschäftigen und darüber hinaus erheblich weniger öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Betriebe würden somit bei der Entwicklung der ländlichen Räume eine erheblich positivere Rolle im gesamten agrarsozialen Sektor spielen als die juristischen Personen, schreibt die Interessensvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe in den ostdeutschen Bundesländern.

 

„Neben diesen agrarsozialen Aspekten können die bäuerlichen Betriebe außerdem eine wesentlich höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit ein höheres Einkommen bezogen auf den Hektar nachweisen, was wiederum auch ein 5-fach höheres Steueraufkommen bedeutet“, erklärt Präsident Kurt-Henning Klamroth. Das Ergebnis der statistischen Analyse zeige demnach, dass es die bäuerlichen Betriebe sind, die besonders geschützt werden müssten und somit eine Umstrukturierung von uneffizienten Großbetrieben in diese Betriebe mit Hilfe der anstehenden Agrarreform voranzutreiben sei.  

 

Daraus leitet der Bauernbund folgende Forderungen an die EU-Kommission ab:

  • Die von der EU-Kommission beabsichtigte Degression und anschließende Kappung sind notwendig. Das dabei angedachte Verfahren mit Anrechnung der Arbeitskräfte ist laut dem Bauernbund aber nicht praktikabel, weil damit überhaupt keine strukturellen Auswirkungen zu erwarten sind. Entweder müsste mit normativen Arbeitskraftstunden gerechnet werden oder es gibt eine andere Möglichkeit, um die arbeitsintensiven Produktionsbereiche besser zu schützen.
  • Die von der Kommission beabsichtigte Greeningkomponente von 7 %  sei zu hoch angesetzt. „Wir sind der Meinung, dass der Nachweis auf  Landes- bzw. Bundesebene erfolgen muss, um alle Betriebe anteilig zu erfassen.  Auf keinen Fall darf diese Komponente einzelbetrieblich umgesetzt werden“, heißt es im Papier. Ebenso sollten Umtriebsplantagen, Grünstreifen oder Ackerrandstreifen als Parameter mit ins Greening eingerechnet werden können, ebenso wie der Anbau von Leguminosen und Feldfutterfrüchten.
  • Die beiden Faktoren Grünlandumbruch und drei gliedrige Fruchtfolge sind aus Sicht des Vereins keine ernstzunehmenden Ausschließungskriterien, da diese in guten Landwirtschaftsbetrieben schon lange gute fachliche Praxis sind.


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Dauerärgernis Flächenprivatisierung durch die BVVG


Besonderer Schwerpunkt im neuen Agrarbericht sind wieder die Auswirkungen der Privatisierung der ehemaligen volkseigenen Flächen durch die BVVG. „Nach wie vor bringen die über Ausschreibungsverfahren erzwungenen Kauf- und Pachtpreise den gesamten Bodenmarkt in den neuen Ländern durcheinander, obwohl der Anteil der BVVG an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche nur noch 8 % beträgt“, erklärt Klamroth verärgert.


Trotz mehrfacher Überarbeitung der Privatisierungsrichtlinie habe sich die Situation für die landwirtschaftlichen Betriebe weiter verschärft. Die Fremdkapitalbelastung entspreche zur Zeit dem gesamt zur Verfügung stehenden freien Kapital, d.h. die Betriebe können weiteren Flächenankauf nur durch Inkaufnahme struktureller Verwerfungen  oder durch grundsätzliche Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse abfangen.

 

Der Bauernbund fordert, dass entweder die Vergaberichtlinie sofort so zu überarbeiten ist, dass keine weiteren agrarstrukturellen Verwerfungen und wirtschaftlichen Probleme entstehen oder die Flächen in die Landgesellschaften überführt werden, da diese einen agrarstrukturellen Auftrag haben und keinen Gewinnmaximierungsgedanken verfolgen.

 

Weitere Themen des Agrarberichtes sind die Novellierung des Grundstückverkehrsgesetzes, Ergänzungen zum Pflugtauschverfahren sowie die Reduzierung des Flächenverbrauches landwirtschaftlicher Nutzfläche. (ad)

 

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