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"Junglandwirteförderung muss auch für GbRs gelten"

Die Förderung der Jungbauern ist in der Agrarreform zwar festgeschrieben. In einer neuen Rechtsverordnung schränkt die EU-Kommission jedoch die Förderung für diejenigen ein, die ihren Betrieb nicht allein führen. Ein Unding, meinen die Jungbauern, die gerade am Anfang viel investieren müssen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Förderung der Jungbauern ist in der Agrarreform zwar festgeschrieben. In einer neuen Rechtsverordnung schränkt die EU-Kommission jedoch die Förderung für diejenigen ein, die ihren Betrieb nicht allein führen.

 

Die französische Junglandwirte-Organisation (JA) und der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) fordern daher, dass Betriebszusammenschlüsse wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts ebenfalls den Junglandwirte-Zuschlag erhalten können. Denn sie erleichterten den jungen Fachkräften den Einstieg in die Landwirtschaft, in der kostenintensive Anfangsinvestitionen die Regel sind.

 

Konkret fordern die Junglandwirte die Streichung des folgenden Satzes in den delegierten Rechtsakten: „Sind mehrere natürliche Personen, einschließlich Nicht-JunglandwirtInnen, am Kapital oder Management beteiligt, sollte der Junglandwirt/die Junglandwirtin selbst oder gemeinsam mit anderen JunglandwirtInnen in effektiver und langfristiger Verantwortung stehen.“

 

Für BDL und JA steht außer Frage, dass die Beteiligung von Jungbauern im Betriebsmanagement gewährleistet sein muss. Sie müssten in der Verantwortung stehen, um ihre Betriebe zukunftsfähig zu machen. Dennoch sind sie der Überzeugung, dass die Formulierung „allein oder gemeinsam mit anderen Junglandwirten“ die Reichweite geeigneter GAP-Maßnahmen erheblich einschränkt und viele Betriebe von einer Förderung ausschließt.

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