Die betriebsgrößenabhängige Kappung von Direktzahlungen ist im Rahmen der Verhandlungen zur EU-Agrarreform für die Zeit von 2014 bis 2020 noch nicht vom Tisch. Die agrarpolitischen Sprecher der Fraktionen im Europaparlament verständigten sich vergangene Woche darauf, die von den EU-Agrarministern Ende Juni vorgeschlagene Lösung nicht einfach zu akzeptieren.
Der Rat hatte dem Parlament das Angebot gemacht, die Wahl zwischen einer fünfprozentigen Kürzung der Beihilfen oberhalb von 150 000 Euro - ohne Kappung - und einer Sonderförderung der ersten Hektare verpflichtend zu machen, wenn das Hohe Haus im Gegenzug auf weitere Forderungen im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen verzichtet.
Darauf lassen sich die Abgeordneten jedoch nicht ein. Stattdessen wollen sie das Thema nach der Sommerpause mit der litauischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission ausdiskutieren. Vorerst bleibt damit die Verhandlungsposition des Parlaments bestehen, nämlich eine verpflichtende Kappung der Direktzahlungen bei 300 000 Euro.
Der portugiesische Berichterstatter Manuel Luis Capoulas Santos will Ende August oder Anfang September Kompromissvorschläge präsentieren.
Verteilungsfragen
Hintergrund sind die Verhandlungen um den mehrjährigen EU-Finanzrahmen. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten hatten im Februar bestimmte Punkte der Agrarreform vorweggenommen, neben der Freiwilligkeit der Kappung unter anderem die Möglichkeit, 15 % der EU-Mittel nicht nur von den Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung, sondern auch zurück vom ländlichen Raum in die Erste Säule umschichten zu können.
Das Parlament will diese Rückverschiebung - ebenso wie die Europäische Kommission - nur jenen Ländern gestatten, die aktuell einen sehr großen Anteil ihrer Gesamtmittel für die Zweite Säule abstellt haben. (AgE/ad)