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Kein Schwenk von Schäuble in Sachen Agrarspekulation

Das Bundesfinanzministerium hat der Darstellung der Verbraucherorganisation foodwatch widersprochen, wonach Ressortchef Dr. Wolfgang Schäuble in den Verhandlungen mit der Europäischen Union zur Eindämmung von Lebensmittelspekulationen einen Kurswechsel vollzogen habe.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesfinanzministerium hat der Darstellung der Verbraucherorganisation foodwatch widersprochen, wonach Ressortchef Dr. Wolfgang Schäuble in den Verhandlungen mit der Europäischen Union zur Eindämmung von Lebensmittelspekulationen einen Kurswechsel vollzogen habe.


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foodwatch hatte berichtet, dass Schäuble noch im Juni einem Entwurf des EU-Ministerrats zugestimmt habe, der weitreichende Ausnahmeregeln für Finanzspekulanten enthalte und die Nahrungsmittelspekulation kaum begrenzen würde. Davon weiche er nun ab; in einem internen Papier vertrete sein Ministerium eine deutlich schärfere Haltung und wolle wesentliche Ausnahmen verhindern, so die Verbraucherorganisation.


Dazu erklärte das Bundesfinanzministerium jetzt, die „Darstellungen in der Presse sowie von foodwatch, wonach Deutschland kürzlich einen Schwenk in seiner Haltung vollzogen habe, sind nicht zutreffend“. Deutschland habe sich stets für eine Eindämmung der Agrarspekulationen ausgesprochen. Die Bundesregierung setze sich dementsprechend auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Finanzmarkt-Richtlinie (MiFID) konsequent für ein Regelungssystem ein, das exzessiven Handelsaktivitäten auf Warenderivatemärkten entgegenwirke, betonte das Finanzressort in seinem Statement. Eine strikte Regulierung sowie hohe Transparenzanforderungen verhinderten destabilisierende Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise. Die Funktionsfähigkeit der Warenderivatemärke zur Risikoabsicherung dürfe dabei allerdings nicht beeinträchtigt werden.


Das Ministerium wies darauf hin, dass sich der Ministerrat im Juni auf Regelungen verständigt habe, die diesem Ziel weit entgegenkommen seien. Hierzu zählten insbesondere die Einführung verpflichtender Obergrenzen - Positionslimits - für den Handel mit den betreffenden Warenderivaten. (AgE)

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