Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau DLG-Feldtage 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Kein Vorrang für Ersatzgeld in der Kompensationsverordnung

Das Bundesumweltministerium dämpft die Erwartungen von landwirtschaftlicher Seite an die anstehende Kompensationsverordnung. „Die Verordnung beruht auf dem gesetzlich verankerten Prinzip der Realkompensation“, stellte Umwelt-Staatssekretärin Katharina Reiche vergangene Woche im Bundestag klar.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesumweltministerium dämpft die Erwartungen von landwirtschaftlicher Seite an die anstehende Kompensationsverordnung. „Die Verordnung beruht auf dem gesetzlich verankerten Prinzip der Realkompensation“, stellte Umwelt-Staatssekretärin Katharina Reiche vergangene Woche im Bundestag klar. Sie betonte zugleich, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „insbesondere auch über Flächenpools und Ökokonten“ erbracht werden sollen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Bedingungen für die Realkompensation und das Ersatzgeld sollen laut Reiche so ausgestaltet werden, „dass eine Verringerung der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaßnahmen unter Beachtung der naturschutzfachlichen Erfordernisse eintritt“. Die Verordnung werde bundesweite Festlegungen zur Bemessung der Höhe des Ersatzgeldes enthalten. Darüber hinaus gehe es darum, die im Bundesnaturschutzgesetz enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe „agrarstrukturelle Belange“ und „besonders geeignete Böden“ zu definieren. Schließlich solle die Verordnung eine rechtssichere Anwendung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen ermöglichen. 


Agrarminister für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen


Die Länder sehen allerdings den Bund bei der angekündigten Kompensationsverordnung nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Pflicht. Bei ihrer Herbstkonferenz forderten die Agrarminister die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr einen Entwurf vorzulegen. Man erwarte dabei geeignete Regelungsvorschläge, um einen Entzug landwirtschaftlicher Fläche im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen „auf unvermeidliche Ausnahmen“ zu beschränken, heißt es im Beschluss der Ressortchefs. Ihrer Ansicht nach sind dafür die mit der jüngsten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes verbesserten Möglichkeiten der Eingriffsregelung „voll zu nutzen“.


Besondere Bedeutung messen die Länderminister der Verbesserung und Vereinheitlichung von Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen durch Ersatzgeldzahlungen bei. Ausdrücklich verweisen sie in diesem Zusammenhang auf produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen. Die Kompensation von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Höhenbauwerke sollte dem Beschluss zufolge verstärkt durch Ersatzgeldzahlungen erfolgen, da diese Beeinträchtigungen „oft unvermeidlich und nicht ausgleich- oder ersetzbar“ seien. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.