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Keine Maitour mit dem Trecker!

Wenn Sie am 1. Mai eine Planwagenfahrt bzw. Anhängerfahrt mit dem Schlepper planen, sollten Sie sich das genau überlegen. Denn dabei verstoßen Sie gleichzeitig gegen mehrere Gesetze.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Sie am 1. Mai eine Planwagenfahrt bzw. Anhängerfahrt mit dem Schlepper planen, sollten Sie sich das genau überlegen. Denn dabei verstoßen Sie gleichzeitig gegen mehrere Gesetze. Abgesehen von versicherungsrechtlichen Fragen setzen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die Straßenverkehrsverordnung und die Fahrerlaubnisverordnung Grenzen, wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht bestimmungsgerecht – wie im Rahmen einer Maitour – eingesetzt werden.


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Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben gibt einen kurzen Überblick:

  • Nach § 21 der Straßenverkehrsverordnung ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern verboten. Dies ist nur erlaubt, wenn Fahrzeuge sowie die beförderten Personen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden und geeignete Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Maifahrten sind jedoch eindeutig kein lof Zweck.
  • Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h sind nur von den Vorschriften der Zulassungsverordnung ausgenommen, wenn sie in lof Betrieben und für lof Zwecke eingesetzt werden.



  • Gegen die Fahrerlaubnisverordnung verstoßen Sie, weil Sie mit nicht lof Fahrzeugen ohne Personenbeförderungsschein zusätzlich zum Fahrer maximal acht POersonen in einem Kraftfahrzeug befördern dürfen. Darüber hinaus ist das Führen Ihres Schleppers unter Umständen nur mit Klasse L oder T – zwei ebenfalls an den lof Zweck gebundenen Fahrerlaubnisklassen – erlaubt.



  • Das Kraftfahrzeugsteuergesetz wird missachtet, da lof Fahrzeuge mit grüner Nummer nur steuerbefreit sind, wenn sie für lof Zwecke eingesetzt werden.



  • Ihre reguläre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung entspricht nicht den Anforderungen des Pflichtversicherungsgesetzes, da sie den unerlaubten Personentransport nicht mit abdeckt. Spezielle Vorschriften für die Personenbeförderung mit lof Fahrzeugen gelten im Rahmen sogenannter Brauchtumsfahrten. Welche Veranstaltungen dazu zählen und welche Vorschriften eingehalten werden müssen, weiß das zuständige Straßenverkehrsamt.

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