Die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zur Verschärfung des Düngerechts bleibt möglicherweise erfolglos. Im Agrarausschuss der Länderkammer kam am vergangenen Donnerstag weder für eine Änderung des Düngegesetzes noch der Düngeverordnung eine Mehrheit zustande. Offen ist allerdings, wie der Umweltausschuss abstimmen wird. Der befasst sich in dieser Woche mit den Vorlagen.
Mit der Initiative soll die für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen geltende Ausbringungs-Obergrenze von 170 kg pro Hektar auf alle organischen Düngemittel angewendet werden, insbesondere auch auf Gärreste pflanzlicher Herkunft. Die seien in ihrer Wirkungsweise und hinsichtlich ihrer Nährstoffgehalte mit denen tierischer Herkunft vergleichbar, lautet die Begründung.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt eine einzelne Änderung ab. Im Ministerium verweist man auf die Notwendigkeit einer umfassenden Novellierung des Düngerechts. Die Grundlage dafür bilde der Abschlussbericht zur Evaluierung der Düngeverordnung, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Thünen-Instituts für Ländliche Räume im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums Ende letzten Jahres vorgelegt hatte. (AgE)