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Keine substanzielle Kurskorrektur bei der EU-Agrarreform

Die Direktzahlungen der Europäischen Union an die Landwirte werden künftig von klar definierten Leistungen für Umwelt und Klimaschutz abhängen. Dies ist nach wie vor die eindeutige Linie der Reformpläne von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos. Dessen Kabinettschef Dr.

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Die Direktzahlungen der Europäischen Union an die Landwirte werden künftig von klar definierten Leistungen für Umwelt und Klimaschutz abhängen. Dies ist nach wie vor die eindeutige Linie der Reformpläne von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos. Dessen Kabinettschef Dr. Georg Häusler stellte bei der Mitgliederversammlung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) am vergangenen Donnerstag in Fellbach klar, dass am Grundsatz, wonach mit den Direktzahlungen zusätzliche, allgemein geltende Umweltauflagen verknüpft seien, nicht gerüttelt werde. Allerdings sei die Kommission bereit, über Anpassungen beim Greening zu verhandeln.


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Ein Anreizsystem, bei dem die Betriebsleiter selbst über die von ihnen durchgeführten Maßnahmen entscheiden könnten, werde es mit der Kommission jedoch nicht geben. „Greening muss einfach und leicht kontrollierbar sein“, betonte der Kabinettschef.


Häusler wies darauf hin, dass Ciolos die jüngsten Änderungsvorschläge zur EU-Agrarreform aus dem Europäischen Parlament und dem EU-Agrarministerrat prüfen wolle. Eine substanzielle Kurskorrektur ließen die Ausführungen des Kabinettschefs jedoch nicht erkennen, da er nicht über allgemeine Aussagen hinausging.


Häusler bestätigte aber, dass die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen in einem Umfang von 7 % einer der Hauptproblempunkte sei. Hier stellte er klar, dass die Kommission ökologische Ausgleichsflächen nicht mit einer Stilllegung von Ackerflächen verbinde. Welche Produktion dann aber möglich sein soll, ließ der EU-Beamte erneut offen. Man begrüße diesbezügliche Vorschläge, sagte der Kabinettschef, der in diesem Zusammenhang wiederum die einfache Kontrollmöglichkeit als wichtiges Kriterium für die Entscheidung der Kommission hervorhob.


Nach Darstellung des Beamten besteht zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat grundsätzlich Übereinstimmung darin, dass der Erhalt der Direktzahlungen für jeden Betrieb mit den drei verpflichtenden Greening-Anforderungen - 7 % ökologische Vorrangflächen, Grünlandumbruchverbot und Anbaudiversifizierung - verknüpft werde. Überlegungen für eine gewisse Flexibilisierung beträfen zum Beispiel die Anrechnung von Verpflichtungen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen, bestimmte Betriebsgrößen oder bestimmt Flächenanteile.


Der Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Joachim Rukwied, warnte unterdessen davor, die im Rahmen der Agrarumweltprogramme europaweit anerkannten Leistungen der heimischen Landwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz durch das geplante Greening zu gefährden. Deshalb müssten bei dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Greening unbedingt Nachbesserungen vorgenommen werden. (AgE)

 

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