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Klarstellung zur Nicht-Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren verlangt

Vor dem Hintergrund, dass das Europäische Patentamt (EPA) konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere grundsätzlich für patentierbar hält und einen entsprechenden Rechtsschutz in jüngster Vergangenheit mehrfach erteilte, hat das Europaparlament eine Klärung der bestehenden EU-Regeln gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor dem Hintergrund, dass das Europäische Patentamt (EPA) konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere grundsätzlich für patentierbar hält und einen entsprechenden Rechtsschutz in jüngster Vergangenheit mehrfach erteilte, hat das Europaparlament eine Klärung der bestehenden EU-Regeln gefordert.


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In einer Entschließung ruft das Hohe Haus die Europäische Kommission dazu auf, das Thema vorrangig zu behandeln. Die Brüsseler Behörde müsse dringend Auslegungshinweise insbesondere zum Text der EU-Biopatentrichtlinie von 1998 erstellen und dem EPA zukommen lassen.


Die Europaabgeordneten betonen, dass die Pflanzenzüchtung ihren Ursprung im Beginn der Landwirtschaft habe. Der freie Zugang zu Pflanzenmaterial sei entscheidend, um Innovationen zu ermutigen und die Entwicklung neuer Sorten voranzutreiben - gerade auch vor dem Hintergrund der globalen Ernährungssicherung. Produkte, die aus grundsätzlich biologischen Prozessen gewonnen würden, wie Pflanzen, Saatgut, besondere Eigenschaften oder Gene, müssten deshalb von einer Patentierbarkeit ausgenommen werden.


Außerdem müsse die Kommission klarstellen, dass Züchtungen mit biologischem Material, das in den Geltungsbereich eines Patents falle, zulässig seien. Mit Blick auf multilaterale Gespräche über die weitere Harmonisierung des Patentrechts soll sich die Brüsseler Behörde dafür einsetzen, dass „im Wesentlichen biologische Verfahren“ von der Patentierbarkeit ausdrücklich ausgenommen werden.


Ferner appellieren die Parlamentarier an die EU und deren Mitgliedstaaten, den freien Zugang zu Pflanzenmaterial zu gewährleisten. Das EPA bestätigte erst Mitte Dezember die Rechtmäßigkeit des Patents für eine Tomate mit besonders geringem Wassergehalt. Die Behörde sieht sich als ausführendes Organ des geltenden Rechts.


Am Züchterprivileg festhalten


Der Aufruf stieß auf einhellige Zustimmung. „Eine Patentierung von Tier- und Pflanzenarten darf es nicht geben“, betonte der agrarpolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion, Albert Deß. Solche Patente seien nicht zielführend. Sie gefährdeten die Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft. Klassische Züchtungsmethoden wie Kreuzung und Selektion stellten keine neuen Verfahren dar und dürften deshalb nicht patentiert werden. Deß rief dazu auf, am Züchterprivileg festzuhalten.


Auch die österreichische Christdemokratin Elisabeth Köstinger spricht sich klar gegen die Praxis des EPA aus. „Patente auf konventionell gezüchtete Nutztiere und Nutzpflanzen sowie deren Samen und Nachkommen sind unethisch und stellen jahrtausendealte Rechte der Landwirte auf den Kopf“, so Köstinger. Umstrittene Entscheidungen zum „Brokkoli-Patent“ und dem „Tomaten-Patent“ stellten eine Gefahr für die Ernährungssicherheit dar.

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