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Kompensationsverordnung darf nicht hinter Flächenschonung des Bundesnaturschutzgesetzes zurückfallen

Der Naturschutzausgleich für Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen muss zukünftig gezielter, kooperativer und flächenschonender umgesetzt werden, wenn er noch auf Akzeptanz stoßen soll. Dies erklärte das DBV-Präsidium auf seiner Sitzung am 4.

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Der Naturschutzausgleich für Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen muss zukünftig gezielter, kooperativer und flächenschonender umgesetzt werden, wenn er noch auf Akzeptanz stoßen soll. Dies erklärte das DBV-Präsidium auf seiner Sitzung am 4. Dezember in Berlin und stellt fest, dass der bisher vorliegende Entwurf der Kompensationsverordnung des Bundesumweltministeriums weit hinter den Erfordernissen zurückbleibt.


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Zentraler Prüfstein wird für die Landwirtschaft die Umsetzung der Agrarklausel in der Eingriffsregelung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes sein. Hiernach müssen beim Naturschutzausgleich landwirtschaftliche Flächen geschont, agrarstrukturelle Belange berücksichtigt und vorrangig flächenneutrale Kompensationsmaßnahmen geprüft und durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Entsiegelung, die Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten oder Maßnahmen in Gewässern. Die Punktesysteme und Biotopwertverfahren in den Anhängen des Verordnungsentwurfs blenden jedoch nach Ansicht des Präsidiums den Aspekt der Flächenschonung bisher komplett aus und könnten sogar zum Gegenteil führen, heißt es. (ad)


Mehr dazu in folgender Erklärung des DBV:

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