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LSV-Bundesträger ist arbeitsfähig

Zufrieden über den Stand der Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner geäußert. Die neue Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sei arbeitsfähig, erklärte die Ministerin gestern zum Start des Bundesträgers.

Lesezeit: 2 Minuten

Zufrieden über den Stand der Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner geäußert. Die neue Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sei arbeitsfähig, erklärte die Ministerin gestern zum Start des Bundesträgers. Ihrer Einschätzung nach werden die Versicherten vom Übergang aus der regionalen in die zentrale Struktur kaum etwas merken.


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Ausdrücklich betont Aigner die Schlüsselrolle der Selbstverwaltung. Mit der Einführung eines einheitlichen Beitragsmaßstabs für alle Betriebe in Deutschland, einer Reduzierung der Verwaltungskosten und einem sozialverträglichen Beschäftigungsumbau habe die Selbstverwaltung neben großen Gestaltungsspielräumen ein hohes Maß an Verantwortung. Aigner: „Die Zukunft des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems liegt in ihren Händen und ich bin der festen Überzeugung, dass sie da gut aufgehoben ist.“


Die CSU-Politikerin nannte als Ziel der beschlossenen Reform, die Leistungsfähigkeit der LSV dauerhaft zu sichern. Der Bund stehe zu seinen Verpflichtungen, so die Ressortchefin. Sie bekräftigte ihre Auffassung, dass die Bewältigung der finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.


Wettbewerbsverzerrungen abbauen


Die Ministerin verwies auf gravierende Belastungsunterschiede für gleich strukturierte Betriebe, die infolge der regionalen Zuständigkeiten der bisherigen LSV-Träger entstanden seien. Das führe besonders in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen. Mit dem Bundesträger entstehe eine völlig neue Solidargemeinschaft. Daraus ergebe sich die Chance, diese Wettbewerbsverzerrungen durch bundesweit einheitliche Beiträge abzubauen.


Die Anpassung des Beitragsmaßstabs werde selbstverständlich dazu führen, dass einige Betriebe entlastet würden, während andere künftig mehr zahlen müssten. Umso wichtiger sei es, rechtzeitig zu vermitteln, nach welchen Grundsätzen die neuen Maßstäbe gebildet wurden. Dann werde auch klar, dass es gerade nicht um eine regionale Umverteilung des Beitragsaufkommens gehe. Ein angemessener Übergangszeitraum sowie eine gleitende Anpassung der Beiträge würden dafür sorgen, dass einzelne Betriebe nicht überfordert würden.


Der bisherige Beitrag werde sich dem neuen Beitrag in jährlichen Schritten annähern, erläuterte die CSU-Politikerin. Alle Versicherten würden im Jahr 2014 über ihre individuellen Angleichungssätze informiert. Die Anpassungsschritte des Beitrags seien damit transparent und nachvollziehbar. Darüber hinaus habe die Selbstverwaltung die Möglichkeit, die Angleichung mit Härtefallregelungen abzufedern. (AgE)

 

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