Die Länder unterstützen im Grundsatz die Pläne des Bundes für eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wollen dabei aber eigene Anliegen gewahrt sehen. So seien die Grundprinzipien der GAK beizubehalten, nach denen der Bund die Maßnahmen der Länder unterstützt und die jeweils eigenständig entscheiden, welche Maßnahmen sie umsetzen wollen, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom vergangenen Freitag in Fulda.
Zudem fordern die Länder eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe. Deren Fortentwicklung sei nur dann zielführend, „wenn die Finanzmittel durch den Bund deutlich aufgestockt werden“. Dies sei die Voraussetzung, dass die Gemeinschaftsaufgabe ihre Funktion als wichtigstes nationales Kofinanzierungsinstrument für die Entwicklung der ländlichen Räume weiter erfüllen könne.
Einig sind sich Bund und Länder offenbar in der Zielsetzung einer neugefassten GAK. Laut AMK-Beschluss soll damit „mindestens“ erreicht werden, dass der Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe kompatibel ist mit dem Maßnahmenspektrum des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).