An die seit 1. Juli 2014 geltende Meldepflicht zum Antibiotikaeinsatz in der Tiermast hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in der vergangenen Woche erinnert. Seinen Angaben zufolge müssen die Antibiotikaanwendungen bei zur Mast gehaltenen Tieren in die bundesweite Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) durch den Tierhalter eingestellt werden. Das könne kontinuierlich oder als Sammelmeldung nach Ablauf eines jeden Halbjahres erfolgen.
Grundlage für die Angaben seien die Arzneimittelanwendungs- und Abgabebelege sowie die tagesgenauen Tierbestände einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge. Eine lückenlose Dokumentation sei wichtig, betonte das Landesamt. Tierhalter könnten auch Dritter zum Beispiel einen Tierarzt oder die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) mit der Meldung beauftragen. Die erste Auswertung der eingestellten Daten werde Anfang 2015 nach dem Ende des ersten Erhebungszeitraumes erfolgen.