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Landesnaturschutzgesetz RLP: Licht und Schatten für die Landwirtschaft

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Ende September das Landesnaturschutzgesetz in Rheinland-Pfalz novelliert. Damit fand eine viele Monate lang andauernde und sehr intensive Diskussion, in die sich auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) nachhaltig eingebracht hat, ihr vorläufiges Ende.

Lesezeit: 5 Minuten

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Ende September das Landesnaturschutzgesetz in Rheinland-Pfalz novelliert. Damit fand eine viele Monate lang andauernde und sehr intensive Diskussion, in die sich auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) nachhaltig eingebracht hat, ihr vorläufiges Ende.



Nach zahlreichen politischen Gesprächen war es dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau nach eigener Aussage gelungen, eine Vielzahl von Aspekten in den Gesetzentwurf einzubringen und andere zu verhindern oder zu entschärfen. Insbesondere konnte erreicht werden, dass der vorgesehene Nestschutz im Umkreis von 300 Metern um die Horste einiger Vögel (z.B. Milan, Eisvogel, Adler) verringert wurde. In diesem Umkreis sollte nach den ursprünglichen Überlegungen zukünftig weder die Jagd noch die Landwirtschaft mit schweren Maschinen möglich sein. Diese Beeinträchtigungen der Grundeigentümer und Bewirtschafter wären sachlich nicht gerechtfertigt gewesen, sodass sich die Landesregierung frühzeitig von diesem Vorschlag gelöst hatte.

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Das steht jetzt im Gesetz


Nunmehr, mit der Verabschiedung im Landtag, konnte Präsident Michael Horper feststellen, dass einige zentrale Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Gesetz berücksichtigt wurden. Er betonte insbesondere, dass die Forderung zur Aufnahme von Entsiegelungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich als bevorzugte Kompensationsmaßnahme Gehör gefunden habe.


Damit, so Horper, werde ein wichtiger Grundstein zur Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegt, da nunmehr nicht mehr automatisch Gelder zum Aufkauf und zur Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen verwendet würden, sondern sinnvoll auch zur Sanierung von Innenbereichsflächen eingesetzt werden könnten. Dies habe auch positive Auswirkungen auf den Außenbereich, wenn dadurch die Erschließung neuer Bauflächen vermieden werden könne.



Zufrieden zeigte sich der Bauern- und Winzerverband auch im Hinblick auf die zukünftige Mitarbeit in der landeseigenen Stiftung Natur und Umwelt. Da die Ersatzgelder für Eingriffe in Natur und Landschaft insbesondere bei Bauwerken wie Windenergieanlagen erheblich sind und über deren Verwendung in dieser landeseigenen Stiftung mit entschieden wird, zeigte sich Horper zufrieden damit, dass in dem zukünftigen Stiftungsvorstand zwingend auch ein Vertreter der Landwirtschaft (neben einem Vertreter der Kommunen) vertreten sein wird.


Die Mitwirkung der Grundstückseigentümer sei ein wichtiger Aspekt. In der letzten Diskussionsrunde über einzelne Knackpunkte des Gesetzes wurde außerdem klargestellt, dass das Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen nur auf den Anbau beziehungsweise auf die Freisetzung von vermehrungsfähigem Material bezieht. Damit können Futtermittel uneingeschränkt eingesetzt werden.



Ebenso komplett überarbeitet wurde das System der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. In Zukunft sollen flächenbedeutsame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst konzentriert werden, sodass der Flächenverbrauch durch Ausgleichsmaßnahmen minimiert werden kann. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eröffnet, auch produktionsintegrierte Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Nutzung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzuerkennen. Damit wurde eine langjährige Forderung des bäuerlichen Berufsstandes aufgegriffen.


Die Schattenseite: Grünlandschutz verschärft


Dennoch beinhaltet das neue Landesnaturschutzgesetz einige Regelungen, die die Landwirte in Zukunft beachten müssen und die eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Gesetzeslage darstellen. Vor allem ist der überarbeitete und erweiterte Schutz des Grünlandes zu nennen, wonach bestimmte Formen von Magerwiesen als gesetzlich geschützte Biotope eingestuft und mit einem Umbruchverbot belegt werden. Wie mit dieser Regelung in der Praxis umgegangen und wie das verpflichtende Angebot von Vertragsnaturschutz tatsächlich ausgestaltet wird, ist derzeit noch offen.


„Auch wenn ein umfassendes Umbruchverbot für Grünland gerade noch abgewendet werden konnte“, erklärte Präsident Horper, „so müssen wir immerhin für rund 17.000 Hektar Einschränkungen bei der Produktion hinnehmen.“ Zudem sei es für ihn unverständlich, dass sozusagen in letzter Sekunde eine Ergänzung im Gesetz aufgenommen worden sei, die in Zukunft den anerkannten Naturschutzverbänden die unmittelbare Teilnahme an der Regionalplanung ermöglichten. Andere wichtige Akteure wie beispielsweise die Bauern- und Winzerverbände, Waldbesitzer oder die Tourismusverbände sollten diese Möglichkeit nicht haben obwohl sie zweifellos ein wichtiges Interesse an der Regionalplanung hätten, erklärte der BWV-Präsident.



Insgesamt, so Präsident Horper, müsse sich zeigen, wie sich die Neuregelungen auf das Spannungsverhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auswirken würden. Es gebe einige interessante Ansätze und Chancen, die allerdings vor allem in der Verwaltungspraxis mit Leben erfüllt werden müssten. Dennoch stellte Horper klar, gebe es letztlich immer mehr Anforderungen von Seiten des Naturschutzes an die Landwirtschaft.


Er plädierte dafür, übermäßige Kontrollen zu unterlassen und stattdessen dem Sachverstand der Landwirte zu vertrauen, die ein ureigenes Interesse an der Erhaltung der Bodengesundheit und Fruchtbarkeit der Böden hätten. Leider habe die Landesregierung es versäumt, hier ein klares Bekenntnis zur Landwirtschaft als Gestalter der Kulturlandschaft und bedeutsamen Wirtschaftsfaktor in Rheinland-Pfalz abzugeben. Immerhin müsse berücksichtigt werden, dass die Fläche die betriebliche und familiäre Grundlage landwirtschaftlicher Betriebe darstelle und es sich auch in Zukunft noch lohnen müsse, mit der Fläche und auf der Fläche zu wirtschaften und die Kulturlandschaft zu erhalten.

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