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Landwirte nicht doppelt strafen!

Ein Kommentar von Gesa Harms: Meist kommt der Flächenfraß in zwei Schüben: Erst verlieren die Betriebe Acker- und Grünland für ein Bau- oder Gewerbegebiet bzw. für eine Straße. Dann müssen sie noch einmal für die ökologische Kompensation des Eingriffs bluten. Kein Wunder, dass sich Landwirte oft doppelt bestraft fühlen

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Gesa Harms:



Meist kommt der Flächenfraß in zwei Schüben: Erst verlieren die Betriebe Acker- und Grünland für ein Bau- oder Gewerbegebiet bzw. für eine Straße. Dann müssen sie noch einmal für die ökologische Kompensation des Eingriffs bluten. Kein Wunder, dass sich Landwirte oft doppelt bestraft fühlen.


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Das müsste gar nicht so sein, denn das neue Bundesnaturschutzgesetz hat den Naturschutzbehörden schon vor vier Jahren klipp und klar ins Stammbuch geschrieben, dass landwirtschaftliche Flächen beim Naturschutzausgleich zu schonen sind. Leider ist das noch längst nicht überall angekommen.


Allzu gern locken die Kommunen mit großzügigen Bau- und Gewerbegebieten auf der „grünen Wiese“. Dass zur gleichen Zeit die Ortskerne veröden, Brachflächen und Leerstand zunehmen, ist ihnen völlig egal. Schlimmer noch: Für den fälligen Naturschutz-Ausgleich werden beste Agrarflächen gedankenlos aufgeforstet. Und wenn es mal ein aufwendig erstelltes Ausgleichsbiotop gibt, verkommt dieses nicht selten zur „Pflegeruine“.


Das ist für Landwirtschaft und Naturschutz gleichermaßen unbefriedigend. Und: Es muss auch nicht sein! Denn der Bund könnte eine Kompensationsverordnung erlassen und darin die Flächen­schonung bundesweit genau definieren, und so manche aktuelle Schieflage ausbügeln.


Der Deutsche Bauernverband fordert daher zu recht:

  • Die Entsiegelung von bebauten Flächen in Zukunft deutlich höher bewerten!
  • Produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen zum Regelfall erklären!
  • Den Ausgleich für Windkraftanlagen und Stromtrassen auch über Ersatzgeld erlauben!
  • Den Flächenkauf mit solchen Ersatzgeldern aber verbieten!
  • Die Verbesserung bestehender FFH-Gebiete bzw. die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu vorrangigen Projekten für den Naturschutz-Ausgleich machen!
Doch seit Jahren können sich Bund und Länder bei der Kompensationsverordnung nicht einigen. Den Entwurf der Bundesregierung von 2012 haben die Länder nach Kräften ausgebremst.


Vor Kurzem hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks einen neuen zahnlosen Tiger als Kompromissvorschlag zur Verordnung vorgelegt. Weggefallen sind darin u.a. das einheitliche Biotopwert-Verfahren und der Bonus für die Entsiegelung. Das kritisiert der Bauernverband zu recht. Der ökologisch sinnvollste Ausgleich, die Entsiegelung, bliebe damit weiterhin extrem unattraktiv. Und: Ohne einheitliches Biotopwert-Verfahren kocht jede Behörde vor Ort auch künftig ihr eigenes Süppchen.


Am Ende bliebe alles beim Alten. Die Leidtragenden wären weiterhin die Landwirte. Ihnen werden auch künftig Flächen entzogen. Das gefährdet die Existenz vieler Betriebe, denn Boden ist nicht vermehrbar. Frau Hendricks, wann schieben Sie dem Flächenfraß endlich einen Riegel vor?


Mehr dazu lesen Sie jetzt in der top agrar 5/2015 ab Seite 28:

Naturschutzausgleich: So sparen Sie Flächen

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