Zahlreiche Landwirte in Deutschland und der EU müssen damit rechnen, dass ihnen im nächsten Dezember erstmals aus Gründen der Haushaltsdisziplin die Direktzahlungen gekürzt werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission hervor, der vergangene Woche angenommen wurde.
Darin kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die für das Haushaltsjahr 2014 vorläufig veranschlagten Direktbeihilfen die verfügbaren Obergrenzen überschreiten; das darf jedoch nicht sein. Infolgedessen war die Kommission gehalten, vor Ende März einen Kürzungsvorschlag zu machen. Sie hält für das Haushaltsjahr 2014 - das betrifft die Direktzahlungen für 2013 - eine Verringerung um insgesamt 1 471,4 Mio Euro für erforderlich; darin enthalten wären bereits 424,5 Mio Euro für den neuen Krisenfonds, der in der Haushaltsperiode 2014 bis 2020 zur Anwendung kommen soll.
Angetastet werden sollen alle Beträge, die über 5 000 Euro hinausgehen: Sie würden linear um 4,98 % gekürzt. Ausgenommen blieben Bulgarien, Rumänien sowie das Neumitglied Kroatien, da die Landwirte in diesen Staaten die Beihilfen ohnehin noch nicht in voller Höhe ausgezahlt bekommen.
Zankapfel Freibetrag?
Die Kommission will dem Rat und dem Europaparlament bis Ende Juni Zeit lassen, über den Vorschlag zu entscheiden. Andernfalls kann die Behörde die Abstriche im Alleingang festsetzen. Hauptstreitpunkt dürfte nicht die Höhe der Kürzung an sich, sondern der geplante Freibetrag von 5 000 Euro werden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner stellte sich bereits beim Agrarrat vor zwei Wochen gegen entsprechende Ausnahmen. Aus ihrer Sicht würden damit Mitgliedstaaten, die einen großen Teil der Mittel an Kleinlandwirte verteilen, auf ungerechtfertigte Weise bevorzugt. Tatsächlich ist es so, dass sich der verbleibende Kürzungssatz um 1 bis 2 Prozentpunkte verringern würde, fiele der Freibetrag weg.
In der Kommission rechnet man für 2014 mit einer Obergrenze der Ausgaben für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen von 44,13 Mrd Euro in laufenden Preisen. Der Kürzungsmechanismus würde für einen etwas geringeren Betrag fällig, aus dem die Modulation, also die Pflichtumschichtung von Mitteln in die ländliche Entwicklung, herausgerechnet wurde. Ein Termin für die Vorstellung des detaillierten Haushaltsentwurfs steht allerdings noch nicht fest. Experten rechnen mit Ende Mai. (AgE)