Bäuerinnen in zahlreichen EU-Ländern können auf mehr staatliche Unterstützung im Falle einer Schwangerschaft hoffen. Die EU-Minister für Arbeit und Soziales haben sich vergangene Woche darauf geeinigt, dafür Sorge tragen zu wollen, dass selbständige Frauen bzw. die Ehegattinnen oder rechtlich anerkannte Partnerinnen von Selbständigen Anspruch auf finanzielle Unterstützung erhalten, um wenigstens 14 Wochen lang ihre Arbeit unterbrechen zu können. Die Höhe der Beihilfe bleibt gemäß dem Kompromiss jedoch der nationalen Regierung überlassen.
Ferner sollen die Frauen eigenständige Sozialversicherungsrechte erhalten. Landwirtinnen gelten als typische Zielgruppe der Regelung. Die Richtlinie ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Der Standpunkt des Rates muss erst noch vom Europäischen Parlament in Zweiter Lesung geprüft werden. Deutschland - vertreten durch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen - enthielt sich bei der Abstimmung. Für die Bundesrepublik ist die Vorschrift in der geplanten Form weniger relevant, da hierzulande bereits ein Mutterschutz von jeweils sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes besteht.
Darüber hinaus haben deutsche Landwirtinnen Anspruch auf die Einstellung einer Betriebs- und Haushaltshilfe. Berlin dürfte sich voraussichtlich nur dann verstärkt in die Diskussion einbringen, falls das Parlament auf Verschärfungen pochen sollte, beispielsweise auf eine verbindliche Erhöhung der 14-Wochen-Frist.