Die vor vielen Jahren eingeleitete Reform der EU-Agrarpolitik beginnt 2015 für die Bauern in Deutschland und damit in Bayern zu greifen. So sind seit heute die bisherigen Zahlungsansprüche ungültig; mit Antragstelllung 2015 werden jedem aktiven Landwirt neue zugeteilt, sofern dessen Unternehmensform nicht auf einer so genannten Negativliste aufgeführt ist. Auf besagter Negativliste sind unter anderem Unternehmenskategorien wie Betreiber von Sport- und Freizeitflächen, aber auch Betreiber von Flughäfen oder Wasserwerken zu finden.
Und Betriebe mit einer Größe bis zu fünf Hektar können eine Pauschale zwischen 500 und1.250 Euro beantragen. Hierfür sind auch deutlich weniger Auflagen und Kontrollen notwendig, was das "Greening" und andere Verpflichtungen wie Cross Compliance oder das Vermeiden von Bodenerosion anbelangt.
Betriebe mit mehr als 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche müssen nun zwei Kulturen in einem Jahr anbauen. Wenn sie mehr als 30 Hektar Ackerfläche haben, müssen sie mindestens drei Kulturen anbauen, wobei die größte Frucht immer maximal 75 Prozent einnehmen darf, und die beiden größten Früchte maximal 95 Prozent einnehmen dürfen.
Was sich sonst noch ändert, hat der Bayerische Rundfunk zusammengefasst...
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