Der Entwurf des neuen Landesnaturschutzgesetzes trägt die Handschrift der Naturschutzverbände. Anselm Richard, Chefredakteur des Landwirtschaftlichen Wochenblattes Westfalen-Lippe kommentiert:
Gesetzestexte sind keine Feierabendlektüre. Auch der Entwurf des neuen Landesnaturschutzgesetzes ist schwere Kost. Eins aber wird schnell klar, wenn man auch nur die Einleitung liest: Die Position der Umwelt- und Naturschutzgruppen soll deutlich gestärkt, die der Land- und Forstwirte geschwächt werden.
Dem Gesetzentwurf ist anzusehen, wer den Juristen des Umweltministeriums die Feder geführt hat. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) haben erfolgreich „Einflüsterer“ entsandt. In vielen Textpassagen finden sich nicht nur die Ideen dieser Verbände wieder, sondern teilweise sogar deren Formulierungen aus einem Positionspapier, das im Vorfeld mit den Grünen beraten wurde.
Die vorgesehene flächendeckende Landschaftsplanung würde den Weg freimachen für eine massiv gesteigerte Ausweisung von Schutzgebieten. Allein der Biotopverbund soll künftig 15 % der Landesfläche ausmachen (bisher 10 %). Viele Einzelvorschriften würden in die Rechte der Land- und Forstwirte eingreifen. Und von Flächenschutz kann auch keine Rede mehr sein: Bei Eingriffen in die Natur soll die Kompensationsfläche größer sein dürfen als die Eingriffsfläche.
Völlig überzogen ist die ins Auge gefasste Kompetenzerweiterung für die Naturschutzverbände und die Umweltbeiräte, zur Hälfte besetzt mit ehrenamtlichen Umweltschützern. Künftig würden sie in praktisch alle relevanten Genehmigungsverfahren einbezogen und hätten so weitgehende Rechte, dass sie allein mit juristischen Tricks und Verzögerungstaktik die Bauern als „Landnutzer“ gängeln und die Betriebsentwicklung behindern könnten. Landwirtschaft wird von bestimmten Kreisen wohl nur noch als Störfaktor in der Landschaft wahrgenommen.
Die Krone wird dem Ganzen aufgesetzt, indem das ansonsten allein Behördenvertretern zustehende Betretungsrecht für Grundstücke auch an Vertreter von Naturschutzgruppen delegiert werden kann. Im schlimmsten Fall droht dann eine ehrenamtliche „Landschaftspolizei“, die überall besichtigen und prüfen kann. Unzumutbar!
Besser wäre Johannes Remmel beraten gewesen, wenn er auch mit den Bauern sein Vorhaben so ausgiebig vorbesprochen hätte wie mit den Umweltverbänden. Er ist ja nicht nur für Naturschutz zuständig, sondern auch Minister für Landwirtschaft. Das sollte man nicht ganz vergessen.
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