Frage: Wir möchten einen Brunnen für unseren neuen Stall bohren. Brauchen wir dafür eine Erlaubnis?
Antwort: Die Bohrung und einen Pumpversuch dürfen Sie ohne Genehmigung durchführen, sofern die Bohrstelle nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Auch für die Grundwasser-Entnahme selbst brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn diese einem landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder zur Viehtränke dient.
Wenn Sie das Wasser darüber hinaus z. B. aber auch zur Beregnung oder für die gewerbliche Tierhaltung verwenden, brauchen Sie eine Genehmigung von der unteren Wasserbehörde. Diese prüft, ob die Entnahme umweltverträglich ist. Dafür fallen Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich an. Wenn Sie das Wasser zudem trinken wollen, müssen Sie es in jedem Fall gemäß der Trinkwasserverordnung untersuchen lassen und dem Gesundheitsamt die Ergebnisse vorlegen.
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Antwort: Die Bohrung und einen Pumpversuch dürfen Sie ohne Genehmigung durchführen, sofern die Bohrstelle nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Auch für die Grundwasser-Entnahme selbst brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn diese einem landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder zur Viehtränke dient.
Wenn Sie das Wasser darüber hinaus z. B. aber auch zur Beregnung oder für die gewerbliche Tierhaltung verwenden, brauchen Sie eine Genehmigung von der unteren Wasserbehörde. Diese prüft, ob die Entnahme umweltverträglich ist. Dafür fallen Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich an. Wenn Sie das Wasser zudem trinken wollen, müssen Sie es in jedem Fall gemäß der Trinkwasserverordnung untersuchen lassen und dem Gesundheitsamt die Ergebnisse vorlegen.