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Leserfrage zur Superabgabe: Was kostet die Klage?

Frage: Das Hauptzollamt lehnte meinen Einspruch gegen die letzte Superabgabe ab. Dagegen möchte ich klagen. Denn nur so kann ich den eventuellen Anspruch auf Rückzahlung aufrechterhalten, bis der Europäische Gerichtshof in einem Musterverfahren eine Grundsatzentscheidung zu dem Thema fällt. Was kostet die Klage?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage:Das Hauptzollamt lehnte meinen Einspruch gegen die letzte Superabgabe ab. Dagegen möchte ich klagen. Denn nur so kann ich den eventuellen Anspruch auf Rückzahlung aufrechterhalten, bis der Europäische Gerichtshof in einem Musterverfahren eine Grundsatzentscheidung zu dem Thema fällt (s.a. top agrar 4/2016, S. 10). Was kostet die Klage?


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Antwort: Die meisten Finanzgerichte verlangen bei Klageerhebung zunächst die Mindestgebühr von 284 €. Manche erheben jedoch gleich die vollen Gerichtskosten. Diese hängen vom Streitwert ab. Bei einer Superabgabe von 30 000 € betragen sie 1 624 €. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob sich Musterverfahren ergeben. Wenn Ihr Verfahren bis zum Musterentscheid ruht, können Sie die Klage zurücknehmen, falls der EuGH die Rechtmäßigkeit der Superabgabe doch bestätigt. Die Gerichtskosten halbieren sich dann auf 812 €. Ihr Rechtsanwalt darf ca. 1 400 € zzgl. USt. für die Klageerhebung ohne mündliche Verhandlung berechnen.

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