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MV: Grüne und Naturschützer verlangen Biolandbau in FFH-Gebieten

Für absolutes Unverständnis aus der Landwirtschaft sorgt eine neue Studie der Grünen in Mecklenburg-Vorpommern, die sie zusammen mit den Umweltverbänden BUND, NABU und dem Landesanglerverband (LAV) am Dienstag veröffentlicht haben. Sie befasst sich mit der angeblichen Belastung von Kleingewässern der Agrarlandschaft.

Lesezeit: 4 Minuten

Für absolutes Unverständnis aus der Landwirtschaft sorgt eine neue Studie der Grünen in Mecklenburg-Vorpommern, die sie zusammen mit den Umweltverbänden BUND, NABU und dem Landesanglerverband (LAV)  am Dienstag veröffentlicht haben. Sie befasst sich mit der angeblichen Belastung von Kleingewässern der Agrarlandschaft mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln.


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Im Ergebnis der Untersuchung von 15 Kleingewässern im Zeitraum September/Oktober 2014 wurden in zwölf Kleingewässern insgesamt zehn chemische Substanzen aus Pflanzenschutzmitteln in teils kritischen Konzentrationen festgestellt. An der Spitze der Nachweise auch hier das von der WHO als potentiell krebserregend eingestufte Glyphosat und sein Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA), heißt es in einer Presseinformation.


Verbunden mit Veröffentlichung sind Forderungen an die Landesregierung, die Kleingewässer effektiv vor Einträgen mit wassergefährdenden Stoffen zu schützen und ihre zunehmende Beeinträchtigung und Zerstörung zu stoppen.


Dr. Ursel Karlowski, umwelt-und agrarpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion:

„Mit unserer Studie fanden wir in den Gewässern am häufigsten den Wirkstoff Glyphosat und sein Abbauprodukt AMPA. Pestizide haben aber in den Gewässern des Landes nichts zu suchen. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass Glyphosat und Co. verschiedene Wasserorganismen schädigen. Und obwohl dies bekannt ist, unternimmt die aktuelle Landesregierung zu wenig, um die Gewässer vor den gefährlichen Chemikalien zu schützen. So erlaubt sie die Ausbringung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln selbst in nach EU-Recht geschützten Naturschutzgebieten, den so genannten Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten. Außerdem gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein nur sehr geringer Mindestabstand für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern von gerade einmal einem Meter. Er betrug ursprünglich 7 Meter."


Um die Pestizideinträge zu reduzieren, fordern die Grünen eine Novellierung des Landeswassergesetzes mit der Festsetzung weit größerer Pufferstreifen an Gewässern von bis zu 50 Metern. Noch mehr Wirkung versprechen sie sich allerdings durch bundesweit einheitliche Sonderabgaben auf Pflanzenschutzmittel. Die so gewonnenen Mittel sollten im Agrarsektor verbleiben und hier für den Schutz der Artenvielfalt, für den Schutz von Gewässern und Böden eingesetzt werden.


Tietböhl: "Stimmungsmache gegen Landwirtschaft ist unerträglich!"


„Es ist unerträglich, dass die Grünen sowie die Umweltverbände Nabu und BUND eine nicht repräsentative Studie zu ‚Pflanzenschutzmitteln in Kleingewässern in Agrarlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern‘ heranziehen, um die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu diskreditieren“, sagte Bauernpräsident Rainer Tietböhl am Mittwoch.


Lediglich 15 Kleingewässer wurden seinen Informationen nach in nur zwei Monaten des Jahres 2014 untersucht. Es sei daher davon auszugehen, dass es sich hierbei um Sölle auf Ackerflächen handelte. Im Land gibt es davon rund 37.000. Die Wahrscheinlichkeit, in Ackersöllen Pflanzenschutzmittel nachzuweisen, sei relativ hoch, so Tietböhl weiter. "Unsere heutige Analysetechnik ermöglicht es, selbst ein Stück Würfelzucker im Bodensee nachzuweisen."


Pflanzenschutzmittel sind laut dem Bauernpräsidenten notwendig und unverzichtbar. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Erträgen und Qualitäten zum Beispiel von Getreide und Raps – wichtige Rohstoffe für die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung. Werden Pflanzenschutzmittel gemäß Vorschrift nach guter fachlicher Praxis angewendet, stellen sie keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar. Die Anwendung nach guter fachlicher Praxis bedeutet: „so wenig wie möglich – so viel wie nötig“, so Rainer Tietböhl. Es ist praktisch nicht möglich, rückstandsfrei zu arbeiten. Wichtig ist zum Schutz von Natur und Umwelt, mit dem Einhalten von Anwendungsbestimmungen, Grenzwerte in Boden, Wasser und landwirtschaftlichen Produkten nicht zu überschreiten.


„Die Forderung des Nabu, in FFH-Gebieten ausschließlich ökologisch zu wirtschaften, ist völlig absurd“, so Rainer Tietböhl. Mehr als 573.000 Hektar Landfläche tragen den Status FFH-Gebiet – in nach EU-Recht geschützten Naturschutzgebieten, den so genannten Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten. Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche in MV beträgt gerade mal 1,3 Millionen Hektar.


Die Forderung, nur noch ökologischen Landbau auf diesen Flächen betreiben zu wollen, widerspricht den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten. Beim Öko-Anbau handelt es sich um einen Nischenmarkt, welcher besonderer finanzieller Förderung bedarf. Eine gesetzlich verpflichtende Regelung zum ökologischen Landbau in allen FFH-Gebieten kommt nach Ansicht Tietböhls einer Enteignung von Flächeneigentümern gleich.


„Wenn die Qualität des natürlichen Zustandes in Mecklenburg-Vorpommern so schlecht ist, wie die Aussagen der Verbände es vermuten lassen, stelle ich mir die Frage, warum wir in MV im Vergleich zu anderen Bundesländern solch ein hohes Vorkommen von geschützten Arten haben.“

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