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Maßnahmen gegen Wildeshauser Wolf erlaubt

Nachdem in den letzten Tagen aus Wildeshausen und Umgebung Meldungen über einen verhaltensauffälligen Wolf eingegangen sind, hat das Niedersächsische Umweltministerium die Genehmigung erteilt, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten.

Lesezeit: 1 Minuten

Nachdem in den letzten Tagen aus Wildeshausen und Umgebung Meldungen über einen verhaltensauffälligen Wolf eingegangen sind, hat  das Niedersächsische Umweltministerium aufgrund zu befürchtender Gefahren, die Genehmigung erteilt, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten.

Nach einem dem Ministerium vorliegenden Foto sei davon auszugehen, dass es sich um einen jungen Wolf handele. Das Tier zeige kaum Scheu vor Menschen.

Im Falle des auffälligen Verhaltens von Wölfen seien grundsätzlich folgende Maßnahmen des Umgangs möglich, die auch mit dem Bundesnaturschutzgesetz in Einklang stehen: Vergrämung, Entnahme durch Betäubung oder finale Entnahme. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und obliegt eigens dafür bestellten Personen; das können Wolfsberater, Veterinäre oder auch Jäger sein.


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Eine weitere Wolfssichtung gabe es kürzlich in Herzlake (LK Emsland). Eine Autofahrerin konnte einen Wolf mehrere Minuten lang aus dem Auto heraus filmen. Sie habe sich aber zu keinem Zeitpunkt von dem Tier bedroht gefühlt, berichtet die Augenzeugin in der Neuen Osnabrücker Zeitung.

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