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Milde Strafen beim Betrugsfall am Coburger Schlachthof

Im Skandal um den Coburger Schlachthof sind die Urteile gesprochen: Der 54-jährige Inhaber eines Fleischbetriebes wurde wegen Betrugs in mehr als 15.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der frühere Direktor des Schlachthofs und seine Ehefrau sind der Beihilfe schuldig.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Skandal um den Coburger Schlachthof sind die Urteile gesprochen: Der 54-jährige Inhaber eines Fleischverarbeitungsbetriebes wurde am Mittwoch wegen Betrugs in mehr als 15.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100.000 Euro an zwei Kirchengemeinden in Coburg zahlen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

 

Den früheren Chef des Schlachthofs und seine Ehefrau, eine Tierärztin, befand das Gericht der Beihilfe für schuldig. Der Direktor wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Seine Ehefrau muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro bezahlen. Beide haben keinen Job mehr, seit der Schlachthof geschlossen ist.


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Die Tricks im Coburger Schlachthof


Richter Gerhard Amend begründete das recht milde Urteil angesichts des großen Fleischskandals aus dem Jahr 2013 damit, dass der Händler weder Gammelfleisch noch Ekelfleisch in den Verkehr gebracht habe. Betrogen habe es allerdings schon, weil er Fleisch verkauft habe, das nicht als Lebensmittel freigegeben war, ergänzte der Staatsanwalt.

 

Im Coburger Schlachthof klebten Tierärzte auf jene Rinderkeulen rosa Zettelchen, die sie aussortiert hatten, weil sie verletzt waren. So aber konnte der Fleischhändler das genießbare Fleisch an diesen Keulen noch auslösen und verkaufen. „Das ist Betrug“, sagte Amend.

 

Außerdem wurden im Schlachthof Rinder unrechtmäßig getrimmt, das bedeutet, dass zu viel Fett von den Tierkörpern abgeschnitten worden sei. Auf diese Weise sei den Lieferanten ein Schaden von mehr als 600.000 Euro entstanden. Der Großhändler bestritt aber, dass den Landwirten ein Schaden entstanden sei. Zwar hätten sich seine Leute nicht an die sogenannte Schnittverordnung gehalten, allerdings habe er den Bauern höhere Preise bezahlt als üblich. Der Beweis sei, dass ihn viele heute noch belieferten.


Grobes Behördenversagen


Dass dies alles überhaupt passieren konnte, ist nach Ansicht des Richters die Schuld der staatlichen Behörden. Die Kontrolleure, die im Prozess als Zeugen aussagten, gaben laut der Süddeutschen Zeitung ein recht klägliches Bild ab, offenbar wurde die Verantwortung jahrelang zwischen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hin- und hergeschoben. Aber auch bei der Stadt und im Landratsamt fühlte sich offenbar niemand so richtig zuständig für den Schlachthof.

 

„Wenn man von einem Skandal sprechen kann, dass deswegen, weil das LFL trotz seiner Kontrollen nichts unternommen hat, um diese Zustände im Schlachthof zu unterbinden“, sagte Amend. Zwar sei sei mal ein Ordnungsgeld angedroht und auch verhängt worden, allerdings ein viel zu geringes. Das höchste über 3000 Euro.

 

Der hauptangeklagte Fleischhändler hat übrigens inzwischen ein neues Unternehmen gegründet. 400.000 Euro von seinem Vermögen bleiben allerdings beschlagnahmt, falls sich Landwirte melden, die Schadenersatz beanspruchen. Wenn nicht, geht das Geld in drei Jahren in die Staatskasse.


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