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Mindestlohn erhöht Druck auf die Beschäftigten

Die Einführung des Mindestlohns wirkt sich für einen Teil der Beschäftigten in den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben negativ aus. Das geht aus einer Studie des Thünen-Instituts (TJ) auf der Grundlage einer bundesweiten Befragung in Betrieben hervor.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Einführung des Mindestlohns wirkt sich für einen Teil der Beschäftigten in den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben negativ aus. Das geht aus einer Studie des Thünen-Instituts (TJ) auf der Grundlage einer bundesweiten Befragung in Betrieben hervor.


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Danach stellen die Betriebe als Reaktion auf die gestiegenen Lohnkosten höhere Anforderungen an die Arbeitsleistung der Arbeitskräfte. Weniger leistungsfähige Arbeitskräfte würden häufiger als vorher vorzeitig entlassen. Mittelfristig erwartet die Autorin, Dr. Hildgard Garming vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft, dass die Betriebe noch mehr als bisher in die Mechanisierung investieren werden, um langfristig die Beschäftigung von Fremd- und Saisonarbeitskräften zu reduzieren.


Ein Teil der Betriebe plane auch, Flächen mit arbeitsintensiven Kulturen zu verringern. Das Sortenspektrum werde künftig stärker auf einen möglichst geringen Arbeitsaufwand bei Pflege und Ernte ausgerichtet.


Wie aus der Studie weiter hervorgeht, sind die Löhne für Saisonarbeitskräfte 2015 infolge der Mindestlohnregelung im Durchschnitt um rund 11 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, für ständige Arbeitskräfte um 4 % bis 5 %.


In der praktischen Umsetzung bewerteten die Befragten den Verwaltungsaufwand für Arbeitszeitaufzeichnungen und weitere Dokumentationspflichten als derzeit wichtigstes Problem. Dies trifft in besonderem Maße für kleinere Betriebe zu. Zudem werden die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes als schwer erfüllbar eingeschätzt und als Beschränkung der in Erntezeiten notwendigen Flexibilität empfunden.


Effekte auf Wirtschaftlichkeit des Anbaus


Spürbare Auswirkungen hat die Einführung des Mindestlohns auf die Produktionskosten arbeitsintensiver Kulturen. Laut der Thünen-Studie sind die Produktionskosten von Äpfeln, Erdbeeren und Spargel in den alten Bundesländern bereits um etwa 2 % bis 5 % gestiegen.


Bei Erreichen des von den Tarifpartnern für 2018 vereinbarten Mindestentgelts von 9,10 Euro je Stunde rechnet die Autorin mit weiteren Kostenzuwächsen. Sie reichen von 7 % im Apfelanbau bis 16,5 % bei der Erdbeererzeugung. Mit einem voraussichtlichen Plus von 16 % im Apfel- und 19 % im Spargelanbau fallen die voraussichtlichen Kostensteigerungen in den neuen Ländern noch deutlich höher aus.


Nach Einschätzung von Thünen-Wissenschaftlerin Garming kann es dadurch zu Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Anbaus kommen. Keine belastbaren Aussagen lassen sich der Autorin zufolge zu den Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit treffen.


Viele Betriebsleiter schätzten allerdings die Aussichten pessimistisch ein, die höheren Kosten durch einen Anstieg der Erzeugerpreise zu kompensieren. Die Tarifvertragsparteien hatten sich Mitte 2014 im Vorfeld der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro auf eine schrittweise Anhebung des Mindestentgelts in der Landwirtschaft und im Gartenbau verständigt. Danach galt ab 1. Januar 2015 ein Bruttostundenlohn in den alten Ländern von 7,40 Euro und in Ostdeutschland von 7,20 Euro. Zum 1. Januar 2016 ist der Betrag im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro gestiegen. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der Lohn in West und Ost einheitlich 8,60 Euro; er steigt zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro.

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