Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Mindestlohn in der Fleischwirtschaft kommt

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft freigemacht. Er stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu, das nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft freigemacht. Er stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu, das nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.



Das Gesetz sorgt dafür, dass der Anfang des Jahres abgeschlossene neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Fleischwirtschaft - auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer - zwingend zur Anwendung kommt. Ab dem 1. Juli des Jahres soll damit keiner der bundesweit etwa 100.000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze soll bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro ansteigen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.