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Minister beraten über EU-Agrarreform-Umsetzung

Die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern haben auf Einladung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Dienstag in Berlin über die weitere Umsetzung der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) beraten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern haben auf Einladung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Dienstag in Berlin über die weitere Umsetzung der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) beraten.


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Zu Beginn des Treffens mit Vertretern der Länder erklärte Aigner heute in Berlin, sie erhoffe sich eine möglichst rasche Umsetzung der Reform: "Unser gemeinsames Ziel muss es sein, möglichst schnell zu klaren Vereinbarungen zu kommen. Die landwirtschaftlichen Betriebe können nur erfolgreich wirtschaften, wenn es Planungssicherheit gibt – das gilt für die konventionelle Landwirtschaft ebenso wie für den Ökolandbau, die Gartenbau- und Weinbaubetriebe." Als Ziel nannte Aigner, bei der nächsten Konferenz der Agrarminister von Bund und Ländern (AMK) Ende August in Würzburg zu einer verbindlichen Vereinbarung zu kommen.


Bundesministerin Aigner hat ihren Kolleginnen und Kollegen ein erstes

zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der GAP ab 2015 vorgelegt. In dem Konzept, das als Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen dient, werden die grundsätzlichen Ziele und einzelnen Maßnahmen der Reform benannt, wie etwa eine deutschlandweit einheitliche "Greening-Prämie", die Einführung eines bundeseinheitlichen Zuschlags für die ersten Hektare in allen Betrieben oder die besondere Förderung der Grünlandgebiete in benachteiligten Regionen.


Die formelle Annahme des GAP-Pakets durch das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat wird voraussichtlich im Herbst 2013 erfolgen. Bis zum Frühjahr 2014 wird die Europäische Kommission in ihrem Kompetenzbereich weitere Rechtsakte erlassen. Diese beziehen sich z. B. auf Detailfragen zum Greening. National können vertiefte Beratungen im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften erst dann aufgenommen werden, wenn im Herbst 2013 die Rechtstexte auf EU-Ebene vorliegen. Die Regelungen der neuen GAP sind dann ab 2015 anzuwenden. Für das Jahr 2014 wird es, wie berichtet, Übergangsregelungen geben, die – unter Berücksichtigung der finanziellen Obergrenzen aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 – mehr oder weniger eine Fortschreibung der bisherigen Regelungen darstellen werden.

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