Ab dem 10. Dezember 2012 dürfen elf deutsche Unternehmen der Lebensmittelindustrie ihre Milch- und Fleischerzeugnisse vorübergehend nicht mehr nach Russland liefern. Das hat der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselchosnadsor) Anfang vergangener Woche in Moskau bekanntgegeben.
Die Sperre sei im Ergebnis einer im November abgeschlossenen Überprüfung deutscher Exporteure auf Einhaltung der in Russland und den Zollunionspartnerländern geltenden veterinären und hygienischen Auflagen verhängt worden, erklärte Rosselchosnadsor. Betroffen sind unter anderem die Milchgenossenschaft Bayernland, die Neuburger Milchwerke GmbH Co. KG, die Reinert Privatfleischerei GmbH Co. KG und die OSI Food Solutions Germany GmbH. Die einzelnen Betriebe sind auf der Internetseite des Aufsichtsdienstes aufgeführt.
Wie der Aufsichtsdienst außerdem mitteilte, droht weiteren Milch- und Fleischunternehmen in Deutschland der Entzug ihrer Liefererlaubnis für Russland. Nur durch dringliche Verbesserungsmaßnahmen und diesbezügliche Konsultationen mit ihm könne die Einfuhrsperre für diese Firmen abgewendet werden, stellte Rosselchosnadsor fest. Angekündigt wurde zudem eine weitere Überprüfung deutscher Hersteller von Fleisch- und Milchprodukten für Februar 2013.
Rohstoffe aus anderen Ländern
Die russische Behörde verlangt, dass ab sofort für jede Lieferung von Naturdarm- und Fleischfertigprodukten schriftliche Bestätigungen vorgelegt werden, wonach die Ware ausschließlich von deutschen, für den Export nach Russland zugelassenen Betrieben stammen oder aus entsprechenden Rohstoffen hergestellt worden sind.
Rosselchosnadsor zufolge wurden in allen inspizierten Betrieben Verstöße gegen russische Qualitätsforderungen festgestellt. Die Zertifizierung von für die Ausfuhr nach Russland bestimmten tierischen Erzeugnissen durch deutsche Veterinärbehörden erfolge schlampig, und es fehle eine Kontrolle auf Bundesebene, monierte der Dienst. Auf Veterinärzertifikaten seien falsche Daten angegeben worden.
Darüber hinaus beklagt der Moskauer Aufsichtsdienst, dass von ihm gemeldete Mängel nicht an die Unternehmen weitergegeben würden. (AgE)