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NRW-Denkmalbehörden verschaffen sich freies Betretungsrecht

Paukenschlag in Nordrhein-Westfalen für alle Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude: Noch vor der Sommerpause will die Landesregierung ein neues Denkmalschutzgesetz beschließen, das es den Denkmalbehörden erlaubt, künftig ohne vorherige Anmeldung Wohnungen oder Grundstücke zu betreten, um die Denkmäler zu besichtigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Paukenschlag in Nordrhein-Westfalen für alle Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude: Noch vor der Sommerpause will die rot-grüne Landesregierung ein neues Denkmalschutzgesetz beschließen, das es den Denkmalbehörden erlaubt, künftig ohne vorherige Anmeldung Wohnungen oder Grundstücke zu betreten, um die Denkmäler zu besichtigen. Jede Menge Ärger ist damit vorprogrammiert, ahnt die Zeitung „Der Patriot“ aus Lippstadt.

 

Laut den Kommunal-Verbänden und der CDU/FDP-Opposition wäre das Gesetz bzw. das Verhalten der Beamten sogar verfassungswidrig. Bisher war das Betreten von Wohnungen ohne Einwilligung des Eigentümers nur bei Gefahr im Verzug oder per richterlicher Anordnung erlaubt. Landtagsvizepräsident Eckhard Uhlenberg (CDU) plädiert mit Blick auf die neuen Betretungsregeln für mehr Fingerspitzengefühl. „Das kann auch Aversionen wecken, wenn jemand auf dem Grundstück rumtrampelt.“

 

Auf massiven Widerstand bei den Hauseigentümern dürften laut der Zeitung auch die vorgesehenen neue Kostenübernahme-Regelungen stoßen. Erstmals sollen in NRW Bauherren oder Projektträger per Gesetz verpflichtet werden, die Kosten für Ausgrabungen auf Baugrundstücken „im Rahmen des Zumutbaren“ selbst tragen. Auslöser für diese Neuerung war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Es hatte die bisherige langjährige Finanzierungspraxis gestoppt, weil das Denkmalschutzgesetz die Frage der Kostenübernahme nicht eindeutig festgelegt hatte.

 

Die für Bodendenkmalpflege zuständigen Landschaftsverbände befürchteten jährliche Mehrkosten bis zu 40 Mio. Euro, wenn das sogenannte Verursacherprinzip nicht im Gesetz verankert werde.

 

Fast schon unwichtig ist die Neuerung im Gesetz, dass Finder von alten Münzen oder anderen archäologischen Objekten diese künftig den Denkmalbehörden übergeben müssen und nicht mehr mit den Eigentümern teilen dürfen. (ad)

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