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NRW: Tierkörperbeseitigung soll deutlich teurer werden

Bei der Kostenverteilung für die Tierkörperbeseitigung in Nordrhein-Westfalen könnte sich künftig einiges ändern. Wie das Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtet, soll die Pflichtabgabe der Kreise zur Tierkörperbeseitigung auf den Prüfstand. Bislang tragen die Landwirte in dem Bundesland nur 25 % der Kosten. Die restlichen 75 % sowie die gesamten Logistikkosten übernimmt der jeweilige Kreis bzw.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Kostenverteilung für die Tierkörperbeseitigung in Nordrhein-Westfalen könnte sich künftig einiges ändern. Wie das Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtet, soll die Pflichtabgabe der Kreise zur Tierkörperbeseitigung auf den Prüfstand. Bislang tragen die Landwirte in dem Bundesland nur 25 % der Kosten. Die restlichen 75 % sowie die gesamten Logistikkosten übernimmt der jeweilige Kreis bzw. die kreisfreie Stadt. Die Genehmigung der EU für diese staatliche Beihilfe läuft aber nun 2013 aus.

 

Die Kreise und das Agrarministerium sind dabei wohl der Ansicht, dass es heute keinen Grund mehr für diese Bezuschussung gibt, zumal die Bauern in vielen anderen Bundesländern bereits erheblich höhere Kostenanteile übernehmen. So zahlt ein Tierhalter in Brandenburg beispielsweise  60 % der gesamten Kosten, Kreis und Land geben jeweils 20 % dazu. Für die Entsorgung eines Rindes (älter als zwei Jahre) zahlt ein brandenburgischer Landwirt 48 Euro, für ein Schwein mit mehr als 50 kg rund 19 Euro. Dazu kommen 20 Euro Anfahrtspauschale.

 

In Schleswig-Holstein werden die gesamten Kosten vollständig von der Tierseuchenkasse getragen, die sich wiederum über Beiträge der Bauern finanziert. In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Tierhalter sogar komplett allein für die Entsorgung aufkommen. Die Entsorgung eines Rindes schlägt dort mit 71 Euro, die eines Schweines mit knapp 18 Euro zu Buche.

 

Nun versuchen auch die Kreise in NRW, einen Großteil der Kosten abzugeben, schreibt das Wochenblatt weiter. Ob das Land in die Bresche springt, ist aber angesichts der Haushaltslage mehr als zweifelhaft. Das Agrarministerium kündigte zudem an, in einer Neuregelung künftig zwischen der Art der Tierhaltung unterscheiden zu wollen, u.a. ob es sich um eine ökologische, tiergerechte und nachhaltige Haltungsform handelt. Wie so eine Regelung aussehen könnte, bleibt zunächst offen. Noch gärt es im Hintergrund. (ad)

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