Nordrhein-Westfalen forciert den Tierschutz und wird dem Landtag jetzt ein umfassendes Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine in NRW zuleiten. „Unser Land wird mit dem neuen Verbandsklagerecht bundesweit Maßstäbe setzen“, sagte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel gestern. „Mit dem Beschluss des Kabinetts sind wir jetzt einen wichtigen Schritt vorangekommen.“ Bereits in der nächsten Plenarsitzung in der kommenden Woche werden die Fraktionen über den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.
Nach Bremen ist NRW das zweite Bundesland, in dem anerkannte Tierschutzverbände das Recht zur Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes sowie zur Klage gegen Maßnahmen von Behörden in NRW wegen möglicher Verstöße gegen Tierschutzrecht erhalten.
Durch das neue Gesetz sollen anerkannten Tierschutzvereinen Klagemöglichkeiten z.B. gegen bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Großmastanlagen oder über die Rechtmäßigkeit von Tierversuchsgenehmigungen eingeräumt werden. Darüber hinaus können die Tierschutzvereine im Vorfeld von tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren und Rechtsetzungsvorhaben des Landes mitwirken. (ad)