Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 zu hohe Gebühren für die Genehmigung von Gülleimporten aus den Niederlanden verlangt. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entschieden.
Geklagt haben zwei Landwirte aus dem Rheinland. Diese importierten regelmäßig Gülle aus den Niederlanden und düngten damit ihre eigenen Flächen. Allerdings sah eine EU-Verordnung bis Ende Juli 2011 vor, dass unter anderem die Einfuhr von hitzebehandelter Gülle aus dem Ausland zunächst vom Import-Land genehmigt werden muss. Im konkreten Fall war dafür das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) aus Recklinghausen zuständig.
Bis Anfang März 2011 verlangte die Behörde von den Landwirten eine pauschale Gebühr von max. 50 Euro pro Genehmigung. Danach änderte NRW allerdings den Tarif und forderte für den Freifahrtschein pro Tonne Gülle 1 bis 15 Euro. Für die beiden Kläger hatte das drastische Folgen: Das LANUV stellte ihnen nun bis zu 1.523 Euro pro Bescheid in Rechnung.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichtes war das überzogen. In der mündlichen Verhandlung hat das Land die Gebührenbescheide daher freiwillig auf einen Betrag von 50 Euro reduziert. Das Land trägt außerdem die Kosten des Rechtsstreits.
Aktenzeichen 9 A 1530/13 (I. Instanz: VG Köln 25 K 3806/11) und 9 A 550/14 (I. Instanz VG Aachen 7 K 629/11)