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Netzausbau: Schieflage bei der Entschädigungspraxis beseitigen

Beim Netzausbau muss die Politik die Anliegen der Grundbesitzer zügig aufgreifen. Dazu zählen die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange in den Planungsverfahren, die Vermeidung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen und vor allem eine Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bauernverband fordert die Politik auf, beim Netzausbau die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft zügig aufzugreifen und umzusetzen. Dazu zählen die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange in den Planungsverfahren, die Vermeidung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen und vor allem eine Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze.


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Das ist das Fazit aus dem 7. Berliner Forum, das der Deutsche Bauernverband (DBV), die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht und die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentenbank am 18. November 2015 veranstalteten. Mit rund 100 Teilnehmern wurde das Thema „Netzausbau – Herausforderungen aus Sicht der Landwirtschaft“ unter verschiedenen Aspekten diskutiert.

 

Die Politik ist aufgerufen, die bestehenden entschädigungsrechtlichen Instrumente einer kritischen Überprüfung im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Noch in dieser Legislaturperiode sei eine Neujustierung vorzunehmen, waren sich die drei Veranstalter einig. Dies wurde auch von der Agrarrechtlerin Professor Ines Härtel, Vizepräsidentin der Europa-Universität Viadrina, bekräftigt. Nach ihrer Auffassung besteht in diesem Bereich eine entschädigungsrechtliche Schieflage für die unmittelbar vom Netzausbau betroffenen Grundeigentümer sowie Land- und Forstwirte. Um diese Schieflage zu beseitigen, wäre nach Auffassung des DBV die Einführung von gesetzlich verankerten zusätzlichen wiederkehrenden Zahlungen der richtige Weg.

 

Deutlich wurde im Berliner Forum ebenfalls, dass der vorgesehene gesetzliche Vorrang für Erdverkabelungen bei Gleichstromhöchstspannungstrassen sowie das Fehlen einer Bundeskompensationsverordnung als kritisch anzusehen sind und den anstehenden Herausforderungen nicht gerecht werden.

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