Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kommt offenbar in Gang. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kündigte am Rande des Bürgerdialogs „Gut leben auf dem Land - was uns wichtig ist“ am vergangenen Mittwoch (16.9.) in Bismark-Kläden in Sachsen-Anhalt eine deutliche Ausweitung des bisherigen Förderkatalogs an.
Dem Vernehmen nach sollen künftig auch Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinbetriebe gefördert werden können. Hinzukommen sollen Investitionen in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen, zur Verlagerung von Tätigkeiten und Umgestaltung von Gebäuden auch außerhalb der Landwirtschaft, zugunsten des Tourismus sowie zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern.
Schmidt kündigte die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Änderung des GAK-Gesetzes für die nächsten Wochen an. Für die vorhergehende Ressortabstimmung erwartet der Minister nach den bisherigen Gesprächen auf Fachebene offenbar keine Probleme, so dass die parlamentarischen Beratungen noch in diesem Jahr beginnen dürften. Die Neufassung des Gemeinschaftsaufgabengesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Mehr Geld notwendig
Schmidt räumte gegenüber Journalisten ein, dass die für eine grundlegende Neugestaltung der Gemeinschaftsaufgabe notwendige Änderung des Grundgesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu bewerkstelligen sei. Sein Ziel bleibe aber eine Gemeinschaftsaufgabe ländlicher Entwicklung, „und das werde ich auch erreichen“, betonte der Minister.
Er stellte zugleich klar, dass die Ausweitung des Förderspektrums nicht zu Lasten der bisherigen Agrarstrukturförderung gehen werde. Hier werde es keine Abstriche geben. „Ich will mehr Geld für den ländlichen Raum“, bekräftigte der CSU-Politiker. Im Haushaltsentwurf 2016 ebenso wie in den Folgejahren sei bereits eine deutliche Anhebung der Gemeinschaftsaufgabenmittel vorgesehen. Damit unterstrich Schmidt den Grundsatz, dass zusätzliche Maßnahmen auch zusätzliche Finanzmittel erfordern werden.
ELER-Möglichkeiten nutzen
Die Bundesregierung hat bereits wiederholt erklärt, ihr gehe es bei der Weiterentwicklung der GAK im Wesentlichen darum, die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Zukunft umfassend zu nutzen. Dafür ist es erforderlich, die Zielsetzung der Gemeinschaftsaufgabe breiter zu fassen. Neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie des Küstenschutzes soll die GAK künftig auch dazu beitragen, leistungsfähige ländliche Gebiete zu gewährleisten.
Begründet wird dies damit, dass die Land- und Forstwirtschaft auf attraktive und wirtschaftlich leistungsfähige ländliche Gebiete angewiesen und ein prosperierendes Umfeld für die Entwicklung des Agrarsektors unerlässlich sei. Daher sollen Investitionen in solche Bereiche gefördert werden können, die für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger ländlicher Gebiete und das dörfliche Leben bedeutsam sind. AgE