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Neue Verbringungsverordnung für Dünger auf dem Weg

Nach dem Bundesrat hat sich nun auch das Bundesagrarministerium für mehr Transparenz und verbesserte Kontrollmöglichkeiten bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger ausgesprochen. Das Ministerium hat dem Bundesrat bereits einen Verordnungsentwurf zugeleitet, der weitgehend dem Länderpapier aus dem März entspricht.

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Nach dem Bundesrat hat sich nun auch das Bundesagrarministerium für mehr Transparenz und verbesserte Kontrollmöglichkeiten bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger ausgesprochen. Das Ministerium hat dem Bundesrat bereits einen Verordnungsentwurf zugeleitet, der weitgehend dem Länderpapier aus dem März entspricht. Eine Abweichung gibt es lediglich bei den Aufzeichnungspflichten.


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So will das Ministerium Empfängern von Wirtschaftsdüngern eine zweimonatige Frist zur Erstellung von Aufzeichnungen einräumen. In den übrigen Fällen soll es jedoch dabei bleiben, dass die Aufzeichnungen innerhalb von vier Wochen erstellt werden müssen. Das Agrarressort hält die Aufzeichnungen aber für erforderlich, um Nährstoffströme nachvollziehen zu können. Soweit die geforderten Angaben etwa zur Menge oder den Gehalten an Stickstoff und Phosphat aus bereits vorliegenden Unterlagen ersichtlich sind, sollen analog zur Bundesratsfassung keine gesonderten Aufzeichnungen geführt werden müssen.


Beispielsweise wird in der Begründung auf die Vorgabe der Düngemittelverordnung verwiesen, nach der nicht verpackten Düngemitteln im Rahmen der Kennzeichnung die Kopie einer Rechnung, eines Lieferscheins oder eines Warenbegleitpapiers beigefügt sein muss. In der Regel kämen damit insbesondere auf Empfänger von Wirtschaftsdünger keine gesonderten zusätzlichen Aufzeichnungen zu.


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